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120/2002
Stand: 14.05.2002
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Datenverarbeitung in Bußgeldverfahren neu regeln

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Verwendung von Daten in Bußgeldverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien und Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht soll nach dem Willen der Bundesregierung neu geregelt werden. Dabei bezieht sie sich mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Ordnungswidrigkeitenverfahrensrechts ( 14/9001) auf das 1999 geänderte und ergänzte Strafverfahrensrecht. Die Neuregelung sei "sinngemäß" auch auf das Bußgeldverfahren anwendbar, heißt es. Laut Bundesregierung sieht die Initiative nun vor, Daten aus Bußgeldverfahren in begrenztem Umfang für künftige Bußgeldverfahren zu speichern und die Überprüfungsfristen zur Löschung von Daten zu verkürzen. Ebenso bestimmt sie die Grenzen neu, die für die Übermittlung von Daten aus Strafverfahren auf Daten aus Bußgeldverfahren von Amts wegen gelten sollen. Dabei möchte die Regierung eigenen Angaben zufolge eine möglichst umfassende Informationsübermittlung und -nutzung zwischen den Daten aus Bußgeldverfahren und denen aus Strafverfahren herstellen. Prinzipiell soll das Datenschutzniveau des geltenden Rechts für alle Übermittlungszwecke bei verfahrensübergreifenden Mitteilungen beibehalten werden. Mit ihren Änderungsvorstellungen zum Ordnungswidrigkeitenrecht möchte die Bundesregierung auch der informationellen Selbstbestimmung Rechnung tragen, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Volkszählungsgesetz vom 1983 vorgegeben hatte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_120/05
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