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120/2002
Stand: 14.05.2002
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Kosten des Verbraucherinformationsgesetzes für die Länder untersuchen

/Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat verlangt von der Regierung, die Kosten ihres Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz ( 14/8738) für die Länder zu prüfen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Entwurf hervor. Grundsätzlich wird die Absicht begrüßt, ein solches Gesetz zu schaffen. Verbraucher benötigten mehr Informationen, Transparenz und Klarheit, um sich am Markt in den Konsumentscheidungen behaupten zu können. Mit dem Regierungsentwurf werde rechtliches Neuland betreten. So sei das Prinzip einer Aktenöffentlichkeit im deutschen Recht bislang weitgehend unbekannt. Von betroffenen Verbrauchern, Unternehmen und der Verwaltung dürfe erwartet werden, so der Bundesrat, dass einer hohen Rechtsqualität und Rechtssicherheit durch intensive Beratung und sorgfältige Analyse Vorrang vor zeitlichen und politischen Erwägungen eingeräumt wird. Eine gesetzliche Regelung müsse alle relevanten Belange einbeziehen und das Verfassungsrecht beachten. Das Gesetz könne massiv in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Wirtschaft eingreifen und auch erhebliche wirtschaftliche Folgewirkungen zeitigen. Zu berücksichtigen seien vor allem die Interessen der mittelständischen Wirtschaft. Das Gesetz könne auch die Arbeit der herstellerunabhängigen Verbraucherorganisationen und Verbraucherzentralen berühren. Die Verbraucherinformation zähle zu den Kernaufgaben dieser Organisationen, so dass auch hier Auswirkungen zu prüfen seien.

In ihrer Gegenäußerung bezeichnet die Regierung ihren Entwurf als "ausgewogenen Vorschlag", der die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtige. Er entspreche den Erfordernissen einer hohen Rechtsqualität und Rechtssicherheit. Die Interessen betroffener Unternehmen und sonstiger Dritter seien berücksichtigt. Auch die Interessen der Verbraucherverbände seien gewahrt. Zwar würden zusätzliche Personal- und Sachkosten für die öffentlichen Haushalte entstehen, die im Vorhinein aber nicht beziffert werden könnten. Der personelle und sachliche Aufwand müsse aus dem Aufkommen an Gebühren und Auslagen gedeckt werden. Änderungsvorschlägen des Bundesrates stimmt die Regierung überwiegend zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_120/08
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