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123/2002
Stand: 15.05.2002
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Gesetzentwurf zur Rüstungsaltlastensanierung weitgehend begrüßt

Haushaltsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HAU) Experten und Sachverständige stimmen dem vom Bundesrat eingereichten Gesetzentwurf über die Finanzierung der Sanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland ( 14/7464) überwiegend zu. Dies wurde am Mittwochvormittag deutlich bei der öffentlichen Anhörung des Haushaltssausschusses, bei der gleichzeitig über einen Antrag der CDU/CDU-Fraktion über die Kriegsfolgen- und Kriegaltlastenbeseitigung in den neuen Ländern ( 14/5092) beraten wurde. Der Gesetzentwurf, wie auch der Antrag, fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kampfmittelräumung.

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums des Landes Brandenburg, Roland Vogt, begrüßte die Gesetzesinitiative. Das neue Gesetz sei nötig, da die zivile Umwandlung von militärisch genutzten Grundstücken derzeit ins Stocken geraten sei. Grund dafür seien die hohen Kosten der Kampfmittelbeseitigung, die aus dem Landeshaushalt nicht in voller Höhe bestritten werden könnten. Er sprach sich für die Schaffung eines zentralen Ansprechpartners des Bundes bei Konversionsproblemen aus. Zustimmung erhielt er von Karl-Heinz Schröter. Der Landrat des Landkreises Oberhavel wies auf die starke Belastung durch Blindgänger mit Langzeitzündern aus den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges besonders in der Stadt Oranienburg (Brandenburg) hin. Immer wieder komme es in der Stadt zu Evakuierungen wegen Bombenfunden, die sich in letzter Zeit auch öfter als Investitionshemmnis erwiesen hätten. Der Vertreter der Gesellschaft für Konversion im Ruppiner Land mbH, Hans Schäfer, und sein Kollege Paul Koch, der Leiter des staatlichen Munitionsbergungsdienstes des Landes Brandenburg, sprachen sich ebenfalls für die Gesetzesvorlage aus. "Das Gesetz muss kommen, um die Kommunen zu entlaste", forderte Koch und befürwortete eine systematische Kampfmittelräumung. Die finanziellen Mittel dafür muss seiner Meinung nach der Bund zur Verfügung stellen.

Widerspruch dazu gab es vom Präsidenten der Oberfinanzdirektion Magdeburg, Dieter Loch. Der Experte sagte, dass auch bei der bisher üblichen Regelung der Anteil des Bundes an der Kampfmittelentsorgung erheblich ist. So wird derzeit bei Munster eine Giftgasverbrennungsanlage für rund 100 Millionen Euro gebaut. Bei einer Änderung der Gesetzeslage würden für den Bund "nicht überschaubare" Kosten entstehen. Professor Joachim Wieland von der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main erhob ebenfalls Einwände gegen das neue Gesetz. Seiner Meinung nach verstoße es gegen das Konnexitätsprinzip des Art. 104a GG und sei deshalb verfassungsrechtlich "ohne Bestand". Um den Ländern zu helfen, könne der Bund die finanziellen Zuschüsse erhöhen, keineswegs jedoch dürfe der Bund Aufgaben der Länder übernehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_123/02
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