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125/2002
Stand: 16.05.2002
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Regierung will am Branntweinmonopol festhalten

/Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt einen Vorschlag der EU-Kommission über die gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs ab, weil er eine Aufhebung des deutschen Branntweinmonopols zur Folge haben würde. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung ( 14/9042) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol ( 14/9005, siehe hib Nr. 119, Seite 5) hervor. Sollte der Agrarministerrat diesen Kommissionsvorschlag beschließen, will sich die Regierung dafür einsetzen, dass das Branntweinmonopol als einzelstaatliche Marktordnung zulässig bleibt, heißt es in der Unterrichtung. Die Regierung erinnert daran, dass der Zuschuss an die Bundesmonopolverwaltung mit der Reform des Branntweinmonopolgesetzes vor drei Jahren deutlich degressiv ausgestaltet worden sei. Die Stützung werde aber gezielt auf kleinere, mit bäuerlichen Familienbetrieben verbundene Brennereien konzentriert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_125/06
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