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131/2002
Stand: 21.05.2002
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Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten darlegen

/Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen "vergessenen Opfern" des NS-Regimes hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/9018) gemacht. Etwa 400.000 Menschen seien in der NS-Zeit Opfer von Zwangssterilisierungen, etwa 200.000 bis 300.000 durch die "Euthanasie" ermordet worden, heißt es darin. Rund 500.000 Opfer der Zwangssterilisierungen lebten heute vermutlich noch. Die Zahl der noch lebenden "Euthanasie"-Geschädigten werde auf wenige hundert geschätzt. Die Abgeordneten fragen, wie viele dieser Geschädigten in den letzten Jahren eine Einmalzahlung erhalten haben. Die Regierung soll zudem mitteilen, ob sie die Richtlinien entsprechend erweitern will, damit hier lebende "Euthanasie"-Geschädigte und Zwangssterilisierte noch zu einer Einmalzahlung oder einer höheren monatlichen Beihilfe kommen können. Schließlich wird gefragt, was die Regierung tun will, um Opfern in anderen Ländern eine geringe Einmalzahlung und Beihilfe zukommen zu lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_131/02
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