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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Bundeswehreinsatz in Afghanistan um ein halbes Jahr verlängern

/Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan über den 20. Juni 2002 hinaus für weitere sechs Monate zu verlängern. Mit einem entsprechenden Antrag ( 14/9246) wirbt sie um die Zustimmung des Parlaments. Grundlage für eine fortgesetzte Beteiligung stelle die so genannte Bonner Vereinbarung vom Dezember 2001, also der Vereinbarung über provisorische Regelungen in Afghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungsinstitutionen, dar sowie die Resolutionen 1386 und 1413 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Auch möchte die Bundesregierung vorübergehend weitere Sicherheitskräfte zur Unterstützung der Emergency Loya Jirga und zur Stärkung des Eigenschutzes des deutschen ISAF-Kontingentes heranziehen. Der Deutsche Bundestag soll deshalb zustimmen, dass in solchen Fällen sowie während des Kontingentwechsels die Personalobergrenze von 1 200 Bundeswehrsoldaten vorübergehend bis zu 200 Soldaten überschritten werden kann. Für diese Fälle stellt die Bundesregierung die Unterrichtung der Fraktionen oder der Fachausschüsse des Deutschen Bundestages in Aussicht. Im Vorgriff auf eine entsprechende Regelung durch den Bundestag und auf Grund einer sich im Vorfeld der Emergency Loya Jirga verschärfenden Sicherheitslage, die nicht vorhersehbar gewesen ist, hat die Regierung am 5. Juni 2002 außerdem beschlossen, das deutsche ISAF-Kontingent von 1 200 Soldaten vorübergehend um 80 Soldaten aufzustocken, um damit den Eigenschutz und die Unterstützung der Emergency Loya Jirga zu stärken. Hier bittet sie das Parlament um nachträgliche Zustimmung zur vorübergehenden Erhöhung des Personalumfangs.

Die sich aus dem Einsatz ergebenden Zusatzausgaben beziffert die Regierung für den Zeitraum von sechs Monaten auf rund 96 Millionen Euro. Davon entfielen auf das Haushaltsjahr 2002 voraussichtlich 87 Millionen Euro. Weiter heißt es, die Zusatzausgaben sollten gegebenenfalls durch Umschichtungen im Bundeshaushalt 2002/2003 finanziert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/02
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