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148/2002
Stand: 06.06.2002
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EU den Beitritt zu Übereinkommen ermöglichen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Eine Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten soll den Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zu dem Übereinkommen ermöglichen, das bisher nur einzelnen Staaten offen stand. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/9193) vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Annahme der Änderungen des Übereinkommens und für die Ratifikation des Zusatzprotokolls schaffen soll. Mit dem Beitritt werde ein Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Europarat und die Schaffung eines stärkeren internationalen Forums für den Datenschutz angestrebt. In dem erläuternden Bericht heißt es, die Anzahl der Stimmen der Europäischen Gemeinschaften entspreche der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind und ihre Zuständigkeit in den betreffenden Bereichen auf die Europäischen Gemeinschaften übertragen haben.

Der zunehmende grenzüberschreitende Austausch personenbezogener Daten mache eine Verbesserung des wirksamen Schutzes der in dem Übereinkommen garantierten Rechte notwendig, erklärt die Regierung. Diese Verbesserung solle das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen herbeiführen. Der grenzüberschreitende Datenverkehr mit einem Empfänger, der nicht der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei untersteht, habe vorbehaltlich eines angemessenen Datenschutzniveaus zu erfolgen. Zudem erfordere eine wirkungsvolle Anwendung der im Übereinkommen enthaltenen Grundsätze die Verabschiedung angemessener Sanktionen und Rechtsmittel. Deshalb sollen die Vertragsparteien eine oder mehrere Kontrollstellen einrichten. Laut Gesetzentwurf haben die Parteien einen beträchtlichen Ermessensspielraum hinsichtlich der Kontrollbefugnisse. Den Kontrollstellen seien jedoch zumindest Untersuchungs- und Einwirkungsbefugnisse einzuräumen, sowie das Klagerecht oder eine Anzeigebefugnis. Umgekehrt müsse jede Person das Recht haben, bei der Kontrollstelle Beschwerde hinsichtlich ihrer Rechte und Freiheiten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/10
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