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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Bund will Agrarstruktur in diesem Jahr mit 869 Millionen Euro fördern

/Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesanteil an der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beträgt 869,25 Millionen Euro. Dies geht aus dem Rahmenplan der GAK für den Zeitraum 2002 bis 2005 hervor, den die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat ( 14/9009). Insgesamt seien 1,43 Milliarden Euro an Fördermitteln in diesem Jahr vorgesehen. Mit 279,55 Millionen Euro fließen die meisten Gelder nach Bayern, gefolgt von Niedersachsen mit 177,69 Millionen Euro und Baden-Württemberg mit 149,72 Millionen Euro. 501,46 Millionen Euro sind zur Verbesserung der ländlichen Strukturen gedacht, davon entfallen 207,78 Millionen Euro auf die Flurbereinigung, den Landtausch und den Wegebau. 163,62 Millionen Euro sind für wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen, 124,19 Millionen Euro für die Dorferneuerung und 5,88 Millionen Euro für die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung eingeplant. 426,27 Millionen Euro sollen der Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstrukturen zugute kommen. Davon entfallen wiederum 361,29 Millionen Euro auf die einzelbetriebliche Investitionsförderung und 64,97 Millionen Euro auf die Verbesserung der Marktstruktur. Die nachhaltige Landbewirtschaftung wird mit 296,98 Millionen Euro bedacht, davon entfallen 228,12 Millionen Euro auf Ausgleichszulagen und 68,86 Millionen Euro auf die markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung. Für den Küstenschutz sind 111,94 Millionen Euro, für die Forstwirtschaft 66,48 Millionen Euro und für sonstige Maßnahmen 26,97 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2003 sollen dem Rahmenplan zufolge für die GAK 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (davon 873,94 Millionen Euro Bundesanteil), 2004 1,42 Milliarden Euro (Bundesanteil 866,77 Millionen Euro) und 2005 1,42 Milliarden Euro (Bundesanteil 866,56 Millionen Euro).

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/15
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