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150/2002
Stand: 07.06.2002
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Änderungsvorschläge des Bundesrates für das Bußgeldverfahren abgelehnt

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Die Bundesregierung beharrt auf einer Verkürzung der Prüfungsfrist zur Löschung der aus Bußgeldverfahren gespeicherten Daten gegenüber solchen aus Strafverfahren auf ein Jahr. Der Bundesrat hatte dies in seiner Stellungnahme abgelehnt. So teilt es die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/9238) mit und begründet die Verkürzung mit der geringeren Schwere einer Ordnungswidrigkeit gegenüber einer Straftat. Durch einen von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Ordnungswidrigkeitenverfahrensrechts ( 14/9001) sollen die Verwendung von Daten in Bußgeldverfahren sowie die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in Dateien, aber auch die Erteilung von Auskünften und die Akteneinsicht neu geregelt werden. Die Regierung lehnt ferner die von der Länderkammervorgeschlagene generelle "elektronische Datenführung" ab, da Notwendigkeit und Inhalt solcher Regelungen noch einer näheren Prüfung bedürften. Sie hatte in ihrem Gesetzentwurf nur eine Archivierung der Akten auf Datenträgern nach Abschluss des Verfahrens vorgesehen. Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag mit der kaum zu beherrschende Papierflut. Insbesondere die Masse an Verkehrsordnungswidrigkeiten könne dann besser bewältigt werden, zumal es gerade in diesem Bereich häufig notwendig sei, Akten von einer Stelle zur anderen zu versenden und den Gerichten vorzulegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_150/02
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