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157/2002
Stand: 13.06.2002
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Beide geplanten Magnetschnellbahnstrecken nicht realisierungswürdig

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Die beiden geplanten Magnetschnellbahnstrecken in Nordrhein-Westfalen und Bayern sind nach den Kriterien des Bundesverkehrsministeriums "nicht realisierungswürdig". Dies geht aus einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) hervor, den der Haushaltsausschuss am Mittwochabend zur Kenntnis genommen hat. Daher erscheint es für die Prüfer notwendig zu sein, den industriepolitischen Nutzen der Anwendung der Technologie in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Erfahrungen mit dem Export dieser Technik nach Shanghai "sorgfältig" zu bewerten und darzulegen, ob der Bau zweier Magnetschnellbahn-Anwendungsstrecken in Deutschland vertreten werden kann.

Der BRH weist ferner darauf hin, dass die zunächst für den Fernverkehr vorgesehene Magnetschnellbahn-Technik für die besonderen Anforderungen des Transrapids in Bayern und des Metrorapids in Nordrhein-Westfalen als Nahverkehrsysteme noch wesentlich weiter entwickelt werden müsse. Damit seien erhebliche Kosten- und Zeitrisiken verbunden. Eine Verlagerung dieser Risiken auf die Hersteller der Magnetschwebebahn-Technik sei wegen der Monopolstellung vertraglich schwierig durchzusetzen. Weiter kritisieren die Prüfer, dass in der Machbarkeitsstudie die Kosten für Park & Ride-Anlagen, Schallschutz, Teile der Energieversorgung, Lackieranlagen und die Instandhaltung des Fahrwegs "nicht oder nur in unzureichender Höhe" angesetzt worden seien. Bei der Ermittlung des Fahrgastaufkommens und den damit verbundenen Erlösen sei ohne plausible Begründung vorausgesetzt worden, dass konkurrierende Bus- und Bahnverkehre mit Inbetriebnahme der Magnetschnellbahnstrecken eingestellt würden.

Der BRH fordert in seinem Bericht weiter, der Bund müsse gewährleisten, dass er nicht als Eigentümer des möglichen Betreibers Deutsche Bahn AG letztlich doch unangemessene Risiken aus dem Betrieb übernehmen müsse. Zudem solle der Bund sicherstellen, dass er keine zusätzlichen Mittel für Nachforderungen der Länder bereitstellen müsse. Schließlich solle eine vertragliche Verpflichtung des Bundes zur Zahlung des Zuschusses erst dann eingegangen werden, wenn die Gesamtfinanzierung der Projekte gesichert sei. Der BRH betont, dass seine Hinweise und Empfehlungen nicht als Bewertung einer neuen in Deutschland entwickelten Technologie zu verstehen seien. Mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, mit dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden sollte, die abschließende Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen zur Finanzierung möglicher Anwendungsstrecken für die Technologie erst dann zu treffen, wenn die gesamtwirtschaftliche Bewertung auf der Basis einer Nutzen-Kosten-Analyse sich wesentlich verbessere und die Gesamtfinanzierung der Projekte gesichert sei.

Rechtsausschuss (Anhörung)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_157/01
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