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167/2002
Stand: 25.06.2002
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Aufklärung der Beteiligung von Unternehmen am Unrecht von Militärjuntas legitim

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Eine historische Aufarbeitung des unter den Militärdiktaturen in Lateinamerika begangenen Unrechts liegt nach Ansicht der Bundesregierung im elementaren Interesse der Bevölkerung in den betroffenen Ländern. Dazu gehöre auch Aufarbeitung der Rolle, die einzelne nationale oder internationale Unternehmen dabei gespielt haben, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9378) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/9145). Für eine Aufklärung der Schicksale von drei verschwundenen Betriebsratsmitgliedern des Daimler-Chrysler-Konzerns in Argentinien hätten seinerzeit bereits der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt wie auch der damalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher sich persönlich gegenüber ihren argentinischen Kollegen eingesetzt. Bis heute habe die Bundesregierung ihr dringendes Anliegen in unterschiedlicher Form regelmäßig bei hochrangigen politischen Begegnungen wiederholt, so Bundeskanzler Gerhard Schröder bei seinem Besuch in Argentinien am 15. Februar und Bundesaußenminister Joschka Fischer bei seinem Besuch in Buenos Aires am 8. März 2002.

Die Bundesregierung unterstütze daher mit Nachdruck entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegenüber den argentinischen Behörden. Von dem Vorschlag des derzeitigen Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats bei Daimler-Chrysler zur Bildung eines Untersuchungsausschusses habe die Regierung durch Presseberichte Kenntnis erhalten. Sie sehe sich aber nicht veranlasst, zu Vorgängen innerhalb des Daimler-Chrysler-Konzerns Stellung zu beziehen. Zu Vermutungen und Fragen der Abgeordneten im Hinblick auf die Entführung eines Produktionsleiters der Daimler-Chrysler-AG im Zusammenhang mit unterschiedlichen Angaben zur Höhe und zum Transfer des Lösegeldes nach Argentinien, zur Übergabe eines Teilbetrags an eine Guerilla-Gruppe sowie zur möglichen Bereicherung einzelner Manager heißt es in der Antwort, der Vorgang im "Entführungsfall Metz" unterliege der Geheimhaltung. Presseberichte könnten daher nicht kommentiert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_167/02
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