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174/2002
Stand: 28.06.2002
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CDU/CSU: Effektivität der Erbenermittlung sicherstellen

/Neue Länder/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass die Ermittlung von Erben von Grundstückseigentümern in den neuen Ländern durch das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen effektiv vonstatten geht. Maßstab müsse dabei die Erfolgsquote professionellerErbenvermittler sein, heißt es in einem Antrag ( 14/9540). Darüber hinaus müsse die Erbenermittlung wettbewerbskonform vor sich gehen und keinen Schaden für den seit 150 Jahren funktionierenden Markt der anerkannt arbeitenden Branche der Erbenermittler nach sich ziehen.

Die CDU/CSU sieht in der Rechtsauslegung durch die Regierung zur Verkürzung der Aufgebotsfrist von vier Jahren auf ein Jahr im Grundstücksbereinigungsgesetz einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Regierung habe erklärt, sie betrachte die Änderung des Grundstücksbereinigungsgesetzes vom November 2000 nicht als materielle Änderung der Rechtslage, obwohl das Bundesamt nach der alten Gesetzesfassung nur die ihm selbst zu Gebote stehenden Mittel bei der Ermittlung der Erben ausschöpfen musste und nach der neuen Fassung die allgemein zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen muss. Nach Darstellung der Union wissen die von der Enteignung bedrohten Erben selbst nichts von dieser Verletzung ihrer Rechte. Kein Gericht werde sich daher mit dieser Einschränkung verfassungsrechtlicher Garantien von Eigentum und Erbrecht auseinandersetzen. Das Aufgebotsverfahren des Grundstücksbereinigungsgesetzes sei ein Sonderrecht gegenüber dem allgemeinen zivilrechtlichen Aufgebotsverfahren, in dessen Verlauf der Erbe auch noch nach 30 Jahren die Herausgabe des Grundstücks vom Fiskus oder den Erlös dafür verlangen könne.

Der Bundestag solle daher erklären, dass mit der Änderung des Grundstücksbereinigungsgesetzes eine materielle Änderung der Rechtslage bezweckt gewesen sei, um die Verhältnismäßigkeit durch die Verkürzung der Aufgebotsfrist zu wahren. Die Regierung hat nach der CDU/CSU eine Erfolgsquote des Bundesamtes von 5,69 Prozent bei der Ermittlung von Grundstückseigentümern festgestellt. Professionelle Erbenermittler könnten dagegen bei den Aufgebotsverfahren veröffentlichten Fällen auf eine Erfolgsquote von über 50 Prozent blicken. Auch wende das Bundesamt pro erfolgreichen Ermittlungsfall im Durchschnitt über 15 000 DM auf, während das schriftliche Honorar eines professionellen Erbenermittlers zwischen 5 und 25 Prozent des ermittelten Erbes betrage. Das Honorar falle nur beim Erbantritt durch den ermittelten Erben an und decke alle Auslagen des Ermittlers ab. Auch hätten die Mitarbeiter des Bundesamtes in über sieben Jahren im Durchschnitt nur zwei Fälle jährlich aufgeklärt, während ein professioneller Erbenermittler pro Jahr im Schnitt 15 bis 20 Fälle erfolgreich abschließe, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_174/03
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