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197/2002
Stand: 31.07.2002
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Demokratische Stabilisierung des Balkans weiter Kernaufgabe des Europarates

/Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Die Kernaufgabe des Europarates ist weiterhin, Beiträge zur demokratischen Stabilisierung des Balkans zu leisten. Im Regierungsbericht über die Tätigkeit des Gremiums für das erste Halbjahr 2001 ( 14/9791) heißt es, die Lage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien habe dabei im Mittelpunkt gestanden. Auch die Erfüllung der Voraussetzungen für den Beitritt zum Europarat durch die Bundesrepublik Jugoslawien sei kontinuierlich Gegenstand der Sitzung des Komitees der Ministerbeauftragten (KMB) gewesen. Darüber hinaus sei es darum gegangen, sich kritisch mit dem Vorgehen Russlands und der Menschenrechtslage in Tschetschenien auseinander zu setzen. Auch dieses Thema habe regelmäßig auf der Tagesordnung des KMB und der Parlamentarischen Versammlung gestanden. Das KMB habe im Berichtsraum beschlossen, Armenien und Aserbaidschan als 42. und 43. Mitgliedsländer des Europarates aufzunehmen. Laut Bericht ist auch die Möglichkeit eines Beitritts von Bosnien und Herzegowina und Monaco fortlaufend erörtert worden. Es sei festgestellt worden, dass sich diese Länder kontinuierlich an die Standards des Europarates annäherten. Demgegenüber seien "restaurative Tendenzen" in Weißrussland unübersehbar. Schließlich weist die Regierung darauf hin, dass Deutschland im Berichtszeitraum keine Übereinkommen des Europarates ratifiziert oder gezeichnet habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_197/03
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