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204/2002
Stand: 16.08.2002
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EU-Gleichbehandlungsrichtlinie rechtzeitig umsetzen

/Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach der Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie in deutsches Recht erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/9854). Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Richtlinie aus dem Jahre 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der "Rasse" oder ethnischen Herkunft bis zum 19. Juli 2003 umgesetzt sein müsse. Die Regierung soll sagen, wie sie den Termin einhalten will, welches Bundesministerium federführend ist und ob ein eigenständiges und umfassendes Antidiskriminierungsgesetz geschaffen werden soll. Gefragt wird, ob die geplanten Vorschriften den Schutz vor ethnischer Diskriminierung sowohl im öffentlichen und im privaten Bereich als auch auf dem Arbeitsmarkt und in der Bildung gewährleisten. Die Abgeordneten erkundigen sich ebenso, inwieweit die Sozialpartner den Gleichbehandlungsgrundsatz neuer Tarifverträge einbeziehen und welche Sanktionen geplant sind, um eine "gerechte Kompensation" von Rassismusopfern zu gewährleisten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_204/03
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