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228/2002
Stand: 26.09.2002
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Mehrausgaben für die berufliche Aufstiegsfortbildung

/Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat überplanmäßigen Ausgaben zur Förderung der Aufstiegsfortbildung in Höhe von rund 28,94 Millionen Euro bewilligt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 14/9981) hervor. 19 Millionen entfallen auf den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, 9,94 Millionen Euro auf den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung haben Fachkräfte, die sich zum Meister oder Techniker fortbilden oder auf einen anderen Fortbildungsabschluss vorbereiten, einen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung. Mit der Novellierung des Gesetzes seien am 1.Januar dieses Jahres erhebliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Die Leistungen würden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen. Die Kosten des Bundes seien zu 66 Prozent im Etat des Bildungs- und Forschungsministeriums und zu 34 Prozent im Etat des Bundeswirtschaftsministeriums veranschlagt. Auf Grund der Leistungsverbesserungen sei die Zahl der Förderanträge erheblich gestiegen. Für die kommenden Monate muss nach Darstellung der Regierung mit weiterhin hohen Antragszahlen gerechnet werden. Ebenfalls gestiegen seien die Forderungsausfälle zu Lasten des Bundes gegenüber Leistungsempfängern, was den Darlehensanteil der Förderung anbetrifft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_228/04
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