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233/2002
Stand: 15.10.2002
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Zahl der neuen Rechtsvorschriften pro Jahr auf rund 445 gesunken

/Finanzen/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Seit dem Amtsantritt der jetzigen Bundesregierung ist die Zahl der durchschnittlich jährlich in Kraft getretenen neuen Rechtsvorschriften auf zirka 445 gesunken. Im Zeitraum 1990 bis 1997 seien dagegen jährlich durchschnittlich rund 625 neue Rechtsvorschriften in Kraft getreten, heißt es in der Antwort der Regierung ( 14/9993) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 14/8945). Gleichzeitig habe die jetzige Regierung seit ihrem Amtsantritt im Jahre 1998 jährlich durchschnittlich rund 125 Rechtsvorschriften abgeschafft. Nach Überzeugung der Exekutive ist dies beachtlich, da vor allem nach dem Reformstau zu Beginn der Legislaturperiode umfangreiche und tiefgreifende ökonomische, ökologische und soziale Reformen nötig gewesen seien. Laut Antwort sind von 1998 bis Mitte dieses Jahres 396 Bundesgesetze verabschiedet worden, von denen 14 noch nicht in Kraft getreten seien. Dem gegenüber stünden 95 Bundesgesetze, die im gleichen Zeitraum abgeschafft worden seien. Zusätzlich habe die Regierung 406 Rechtsverordnungen des Bundes außer Kraft gesetzt.

Die Regierung hat nach eigenen Angaben im Rahmen ihres Modernisierungsprogrammes "moderner Staat - moderne Verwaltung" verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung zu modernisieren, sie effizienter und kostengünstiger zu machen und Überregulierungen abzubauen. Im Mittelpunkt stehe das Ziel, Ländern, Kommunen und der Wirtschaft mehr Freiräume zu geben. In diesem Sinne sei die Verwaltungsreform in den Ländern erleichtert sowie Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung und zur Lockerung von Zuständigkeitsregelungen zwischenzeitlich umgesetzt worden. Darüber hinaus sei es gelungen, die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien zu novellieren. Im Zuge der Änderungen seien über 100 nicht mehr benötigte Regelungen abgeschafft worden. Weiter heißt es in der Antwort, der Gesetzgeber habe das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung auf Initiative der Regierung abgeschafft. Dadurch gebe es seit Juli 2001 mehr Freiheit bei der Preisgestaltung, so dass sich die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten wesentlich verbessert hätten. Die Regierung schreibt weiter, siehabe Bürokratie abgebaut und Entschlossenheit zu tiefgreifenden Umstrukturierungen für eine zukunftsfähige Bundesverwaltung gezeigt. Insgesamt sei der Behördenstand einschließlich der Ministerien seit Beginn der Legislaturperiode im Jahre 1998 von 654 um 92 auf 562 verringert worden. Die Zahl der Abteilungen in den Bundesministerien betrage nun 110, während sie vor vier Jahren noch 118 betragen habe. Die Zahl der Unterabteilungen sei um 26 auf 217 reduziert worden. Den Angaben zufolge wurde der Stellenbestand in der Bundesverwaltung um nahezu 18 000 Arbeitsplätze verringert. Durch die somit gewonnenen Einsparungen seien die Behörden der Bundesverwaltung in die Lage versetzt worden, ihre Aufgaben wirkungsvoller zu erfüllen.

Zum Thema Bürokratiekosten erklärt die Regierung, laut einer Untersuchung des Institutes für Mittelstandsforschung Bonn aus dem Jahre 1995 hätten die Belastungen zum damaligen Zeitpunkt im Durchschnitt je Unternehmen fast 63 000 DM im Jahr betragen, wovon etwa 45 000 DM intern und rund 18 000 DM durch Fremdbezug entstanden seien. Somit hätten die Belastungen im Durchschnitt bei 4000 Mark pro Arbeitsplatz gelegen. Kleinunternehmen seien im Durchschnitt mit fast 7000 Mark pro Arbeitsplatz belastet gewesen, während Großunternehmen rund 300 DM pro Arbeitsplatz an Bürokratiekosten einplanen mußten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_233/01
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