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270/2002
Stand: 19.12.2002
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Fraktionen wollen Reformdruck beim Deutschen Musikrat noch erhöhen

Ausschuss für Kultur und Medien/

Berlin: (hib/WOL) Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses über Zuwendungen an den Deutschen Musikrat hat die Regierung die Möglichkeit, die Reformunwilligkeit beim Deutschen Musikrat anzugehen, ohne aktuell betreute Projekte zu gefährden. Dies sagte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Christina Weiß (parteilos) am Mittwochnachmittag im Anschluß an ihre Erläuterungen zum Gesamthaushalt Kultur und Medien den Mitgliedern des Kulturausschusses. Die Vorgänge zur Klärung der bisherigen Arbeit des Deutschen Musikrates seien aber damit noch nicht beendet, so Weiß. Der eingesetzte Insolvenzberater sei noch bei der Prüfung der Vorgänge, die Prüfung selbst noch nicht abgeschlossen. Zu Art und Umfang weiterer Schritte wollte sich die Staatsministerin nicht äußern, deutete aber an, die Erkenntnisse könnten zu größeren Reformen führen, dazu werde man die Vorschläge des Insolvenzberaters abwarten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, aus ihrer Sicht sei damit der Antrag der Regierungskoalition ( 15/48) auf Reformen beim Deutschen Musikrat als erledigt zu betrachten, weil die Regierung die entscheidenden Schritte bereits getan habe. Die SPD betonte, der Bestand der zu fördernden Projekte sei zwar nun gesichert, Art und Umfang der Reformen aber noch nicht definiert. Der Musikrat sei "noch nicht über den Berg", es gebe zwar eine neue Geschäftsführung, aber noch keinen neuen Vorstand und die vorhandenen Strukturen seien nach wie vor unübersichtlich. Auch Bündnis 90/Die Grünen betonten, der Druck zu Reformen beim Deutschen Musikrat sei eher noch zu erhöhen, das "Auftauchen einer maßvollen Katastrophe" sei immerhin nützlich, daraus zu lernen. Zustimmung signalisierte ebenfalls die FDP, monierte aber das "Profilierungsbestreben einzelner Fraktionen", das zuweilen das Angebot gemeinsamer Anträge mit der Opposition ohne Not vernachlässige. Bei Enthaltung der CDU/CSU stimmten die übrigen drei Fraktionen dem Antrag zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_270/01
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