Rechtsgrundlage der EU-Entwürfe zur nuklearen Sicherheit "zweifelhaft"
Berlin: (hib/WOL) Als "zweifelhaft" bezeichnet die Bundesregierung die Rechtsgrundlage der Vorschläge in den vorläufigen EU-Richtlinienentwürfen über die nukleare Sicherheit und Entsorgung radioaktiven Abfalls. In ihrer Antwort ( 15/219) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/83) teilt sie mit, die Europäische Kommission stütze die Vorschläge auf die Rechtsgrundlage des Kapitels III des EURATOM-Vertrages - Gesundheitsschutz. Die komplexe Frage der Tragfähigkeit der von der Kommission gewählten Rechtsgrundlagen werde im Lichte eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu prüfen sein. Die Regierung betont, sie unterstütze das Ziel der EU-Kommission, in einer erweiterten EU einheitliche Mindeststandards für den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken festzulegen. Dabei entsprächen allerdings die Richtlinienentwürfe zur Festlegung gemeinsamer Normen im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie über abgebrannte Brennelemente und radioaktive Abfälle "inhaltlich nicht den Vorstellungen der Bundesregierung".
Der vorläufige Richtlinienentwurf beinhaltet nach Auskunft der Regierung in weiten Teilen lediglich Verfahrensvorschriften, angelehnt an das Übereinkommen über nukleare Sicherheit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO), dem alle EU-Mitgliedstaaten beigetreten seien. Regelungen über konkrete kerntechnische Sicherheitsstandards seien nicht enthalten, ein Vergleich mit deutschen Standards daher nicht möglich.. Die Bundesregierung, so die Antwort weiter, werde sich aktiv an den Beratungen im Rat beteiligen und sich dafür einsetzen, dass - soweit Kernenergienutzung stattfinde - diese auf höchst möglichem Sicherheitsniveau erfolge. Insofern unterstütze sie die Einführung entsprechender europaweit verbindlicher Regelungen nachdrücklich.