Regierung will Verkauf von Immobilien und Wertpapieren lückenlos erfassen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien, Wertpapieren und Gegenständen, die nicht Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind, lückenlos erfasst werden muss. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 15/241) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/35) deutlich. Über Immobilienverkäufe würden die Finanzämter bereits jetzt auf Grund der Mitteilungspflicht nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterrichtet. Für die Mitteilungen über Wertpapierverkäufe sei keine neue Behörde erforderlich, da diese beim Bundesamt für Finanzen gebündelt werden könnten, heißt es in der Antwort. Mit der geplanten pauschalen Veräußerungsgewinnbesteuerung von 15 Prozent hat die Regierung nach eigener Einschätzung eine "finanzmarktschonende Regelung" gefunden, die auch im internationalen Vergleich bestehen könne. Veräußerungsgewinne von Aktien würden auf Grund des Halbeinkünfteverfahrens faktisch lediglich mit 7,5 Prozent besteuert. Die private Altersvorsorge sieht die Regierung durch die "mäßige Pauschsteuer" nicht beeinträchtigt.
Wie sie weiter ausführt, sollen zehn Prozent des Veräußerungserlöses als Gewinn gelten, wenn jemand zum Beispiel ein 1950 erworbenes Haus verkauft. Der Verkäufer habe aber die Möglichkeit nachzuweisen, dass er einen geringeren Veräußerungsgewinn erzielt hat. Die Regelung, wonach von den Anschaffungskosten die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen abzuziehen sind, soll nach Mitteilung der Regierung aufgehoben werden. Vom Veräußerungsgewinn soll eine Steuer von 15 Prozent fällig werden, so dass im Ergebnis in diesem Fall eine Steuer von 1,5 Prozent auf den Veräußerungserlös anfällt. Beim Verkauf eines 1980 erworbenen Aktienpakets würden ebenfalls zehn Prozent des Veräußerungserlöses als Gewinn gelten, wenn der Verkäufer nicht einen geringeren Gewinn oder einen Verlust nachweist. Wegen des Halbeinkünfteverfahrens würde der als Gewinn angesehene Anteil von zehn Prozent nur zur Hälfte angesetzt, so dass die in diesem Fall fällige Steuer 0,75 Prozent des Veräußerungserlöses betragen würde. Gerade wegen der Schwierigkeit, die Anschaffungskosten in Fällen zu ermitteln, in denen sich veräußerte Wirtschaftsgüter sehr lange im Besitz des Steuerpflichtigen befunden haben, ist beim Verkauf von solchen Wirtschaftsgütern die "sehr moderate Besteuerung ohne Ermittlung der Anschaffungskosten" vorgesehen, heißt es weiter.
Die Regierung erwartet durch die neue Regelung zusätzliche Steuereinnahmen von 325 Millionen Euro im Jahr 2004 und jeweils 650 Millionen Euro 2005 und 2006. Auf Grund der Konzeption zur Einführung von Kontrollmitteilungsverfahren bei Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen werde beim Bundesamt für Finanzen ein zusätzlicher Personalbedarf von acht Arbeitskräften ab 2003 und sechs Arbeitskräften ab 2004 angesetzt. Darüber hinaus fielen einmalige Entwicklungskosten für Informationstechnologien von 3,3 Millionen Euro sowie laufende Pflege- und Wartungskosten von 200 000 Euro im Jahr 2004 und 400 000 Euro ab 2005 an. Außerdem sei mit Folgekosten auf Grund vermehrter Bürgeranfragen über im Bundesamt gespeicherte Daten sowie auf Grund von Überprüfungen der Mitteilungspflicht der Banken zu rechnen, so die Regierung.