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004/2003
Stand: 09.01.2003
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Deutschland und Polen arbeiten an gemeinsamer Zukunft in Europa

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Deutschland und Polen arbeiten an einer gemeinsamen Zukunft in Europa. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/275) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/161) hin. Um Polen an die EU heran zu führen, seien im regionalen Bereich verschiedene Schwerpunkte gesetzt worden. So würde unter anderem mit der Initiative "Deutsch-polnisches Haus" eine Kooperation von Gebietskörperschaften, der Wirtschaft, kultureller Einrichtungen und gesellschaftlicher Gruppen angestrebt. Ziel sei es, die fünf Stadtregionen Berlin, Dresden, Breslau, Posen und Stettin als künftige europäische Wirtschaftsregion zu positionieren. Des Weiteren sei der Europäische Bildungs- und Forschungsraum auszubauen. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich könne dazu beitragen, Europa bis 2010 zum "dynamischsten wissensbasierten" Wirtschaftsraum zu entwickeln. Die Europa-Universität "Viadrina" habe bereits, so die Regierung, ihre deutsch-polnische und europäische Ausrichtung im Lehr- und Forschungsbetrieb weiter ausgebaut. Im Wintersemester (WS) 2002/03 seien von insgesamt 4549 (WS 2001/02: 4170) immatrikulieren Studenten 1512 (WS 2001/02: 1440) polnischer Nationalität. Zum WS 2002/03 habe an der Universität Breslau der Forschungs- und Lehrbetrieb des "Willy-Brandt Zentrums für Deutschlandstudien" seine Pforten geöffnet. Als weitere Heranführungsstrategie seien Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und in den sensiblen Bereichen der Dienstleistungsfreiheit vereinbart worden. Danach sei es möglich, die Arbeitsaufnahme polnischer Arbeitnehmer bei einer "Gefährdung des deutschen Arbeitsmarktes" bis zu sieben Jahre nach Beitritt einzuschränken. Die Regelung solle jedoch nicht zur "Wachstumsbremse" werden, so die Bundesregierung.

Insgesamt gebe es für die von der EU-Erweiterung betroffenen Grenzregionen zur regionalen Flankierung ein breites Spektrum an Programmen der EU, des Bundes und der Länder, heißt es in der Antwort. Ergänzend dazu habe die EU den Grenzregionen zur Begleitung des "besonderen Anpassungsdrucks" Finanzmittel in Höhe von rund 255 Millionen Euro zu Verfügung gestellt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_004/02
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