Rürup-Kommission will Rohbericht bereits im Juli vorlegen
Berlin: (hib/RAB) Die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission) strebt an, bis Juli dieses Jahres einen Rohbericht ("Draft Version") vorzulegen. Auf diese Weise könnten einzelne Ergebnisse noch für das Gesetzgebungsverfahren einer Gesundheitsreform 2003 berücksichtigt werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/390) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/334). Die Kommission hat den Auftrag, den eigentlichen Abschlussbericht im Herbst 2003 vorzulegen. Zu den Inhalten der Gesundheitsreform heißt es in der Antwort, diese würden auf eine Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung abzielen. Zu den grundlegenden Strukturverbesserungen gehöre es, die Versorgungsstrukturen einschließlich des Honorarsystems im vertragsärztlichen Bereich zu modernisieren, die Behandlungsqualität durch eine leitliniengestützte Medizin zu verbessern, den Arzneimittelmarkt zu liberalisieren und die Prävention und die Patientenrechte zu stärken. Den Angaben zufolge ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren für die Gesundheitsreform 2003 in Kürze einzuleiten. Dabei gehe es darum, das mit der Gesundheitsreform 2000 geschaffene rechtliche Instrumentarium für die integrierte Versorgung zu überprüfen. Durch eine entsprechende Flexibilisierung der Vorschriften soll den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben werden, die notwendigen Anreize für eine bessere und damit wirtschaftliche Verzahnung der einzelnen Leistungssektoren zu schaffen. Weiter schreibt die Regierung, im Rahmen des Verfahrens des EG-Vertrages habe sich Deutschland wegen eines übermäßigen Defizits verpflichtet, strukturelle Reformen umzusetzen, die das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft erhöhen und damit auch zum mittelfristigen Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts beitragen. Zu diesen notwendigen Reformen gehört nach Überzeugung der Exekutive auch das Gesundheitswesen.