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029/2003
Stand: 10.02.2003
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Zuwanderungsgesetz in unveränderter Form erneut vorgelegt

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts sowie der Integration von Bürgern der Europäischen Union und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) erneut und in unveränderter Form vorgelegt ( 15/420). Mit dem Gesetz soll die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit erleichtert, die Steuerung und Begrenzung eines Zuzugs von Ausländern sowie die Integration dauerhaft in Deutschland wohnender Ausländer verbessert werden. Das Ausländerrecht sowie das Aufenthaltsrecht von Bürgern der Europäischen Union sollen vereinfacht und Asylverfahren gestrafft und beschleunigt werden. Gleichzeitig will das Gesetz einem Missbrauch von Asylverfahren entgegenwirken.

Das erneute Einbringen des Gesetzentwurfes in das Gesetzgebungsverfahren war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 2002 das Zuwanderungsgesetz wegen eines Formfehlers im Bundesratsverfahren für nichtig erklärt hatte. Am 15. Januar 2003 hatte das Bundeskabinett beschlossen, den Entwurf des Zuwanderungsgesetzes dem Parlament und unverändert zur weiteren Abstimmung vorzulegen. Gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf hat die Bundesregierung die wichtigsten Rechtsordnungen zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes beschlossen. Dazu gehört die Verordnung über Integrationskurse für Ausländer sowie die Durchführungsverordnung zum Zuwanderungsgesetz. Damit sollen technische Details im Visumsverfahren, der Pass- und Passersatzdokumenten sowie bei der Datenermittlung geregelt werden. Diese Verordnungen bedürfen außer der Zustimmung des Bundestages ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates und können daher erst in Kraft treten, wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_029/01
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