Verwaltungsaufwand bei Wahl und Berufung von Schöffen verringern
Berlin: (hib/BES) Ehrenamtliche Richter sollen künftig in einem vereinfachten Verfahren gewählt und berufen werden. Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf ( 15/411) entsprechende Regelungen vor. Die geltenden Vorschriften sollen demnach vereinheitlicht und aktualisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht in den verschiedenen Gerichtszweigen einheitliche Amtsperioden von fünf Jahren vor, um ein Gleichlauf in allen Bereichen zu ermöglichen und die Häufigkeit der Wahlverfahren herabzusetzen. Des Weiteren soll die Zahl der Kandidaten auf das Eineinhalbfache einheitlich festgesetzt werden. Entfallen soll dem Entwurf zufolge auch die Regelung, wonach ein Bewerber vor seiner Aufnahme in die Vorschlagliste bereits ein Jahr in der Gemeinde gewohnt haben muss. Das bisher nur vereinzelt normierte Benachteiligungsverbot soll auf sämtliche ehrenamtliche Richter ausgeweitet werden, heißt es.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf der Länderkammer und weist gleichzeitig darauf hin, dass sie ein Benachteiligungsverbot für ehrenamtliche Richterinnen und Richter und eine Regelung zur Gleichstellung von Frauen in Laienrichterämtern mit eigenen Entwürfen weiter verfolgen wird.