Regierung: Hermes-Exportbürgschaften haben sich bewährt
Berlin: (hib/MAP) Das Entscheidungsverfahren bei Hermes-Kreditbürgschaften und -garantien zur Absicherung von Exporten steht im Mittelpunkt einer Antwort der Bundesregierung ( 15/417) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/332). Zur Sicherung der Transparenz werde sich das Verfahren weiterhin an den verwaltungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben orientieren, heißt es. Man werde endgültige Deckungszusagen im Auftragswert von über 15 Millionen Euro veröffentlichen, wenn der Exporteur zustimmt. Darüber hinaus würden der Haushaltsausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundestages regelmäßig über Großgeschäfte und Geschäfte von besonderer Bedeutung informiert. Des Weiteren seien Informations- und Diskussionsgespräche mit interessierten Verbänden, Organisationen der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft geplant, so die Regierung. Ausfuhrgewährleistungen des Bundes würden darüber hinaus in Fachpublikationen und im Internet veröffentlicht. Zu den anzuwendenden Weltbankstandards führt die Regierung aus, dass diese entsprechend der deutschen und der OECD-Umweltleitlinien in das Entscheidungsverfahren eingehen. Ferner ist die Regierung der Ansicht, dass sich das "Hermes-Instrument" einschließlich seines Einstimmigkeitsverfahrens in seiner Gesamtheit sehr bewährt hat.