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055/2003
Stand: 12.03.2003
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FDP legt eigenen Gesetzentwurf für Zuwanderung und Aufenthaltsregelung vor

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Einen eigenen Gesetzentwurf zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von EU-Bürgern und Ausländern hat die Fraktion der Freien Demokraten vorgelegt ( 15/538). Auch die Liberalen unterstreichen die Notwendigkeit, gesetzliche Regelungen für die Steuerung und Lenkung des tatsächlich stattfindenden und im Interesse Deutschlands notwendigen Zuzugs von ausländischen Menschen erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Beim Ersatz des Ausländergesetzes von 1991 soll der Aufenthalt von Ausländern künftig nach dem jeweiligen Zweck des Aufenthalts bestimmt werden. Zuwanderungsregelung und Asylverfahren schließen einander aus, heißt es im FDP-Gesetzentwurf, der auch die Integration von Ausländern erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage stellen will.

Der Entwurf gehe grundsätzlich davon aus, dass Zuwanderer die Kosten ihrer persönlichen Integration selbst tragen, heißt es. Mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der Zuwanderungskommission seien dazu neue Strukturen zu schaffen. Laut FDP soll die gesamte Arbeitsmarktzuwanderung unter eine Jahreszuwanderungsquote gestellt werden, die von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates festgelegt werden soll. Unterschieden werden müsse künftig zwischen qualifizierter Beschäftigung, etwa eines benötigten Facharbeiters oder einer Krankenschwester und einer sonstigen Beschäftigung. In allen Fällen sei die konkrete Nachfrage eines Arbeitgebers erforderlich, auf die sich ein potenzieller Zuwanderer vom Ausland aus bewerben könne. Eine qualifizierte Beschäftigung liege aber auch dann vor, wenn zur Ausübung eine Hochschul- oder Fachschulausbildung oder eine dreijährige Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Einen Verlängerungsanspruch solle es dann geben, wenn eine Weiterbeschäftigung gesichert ist.

Bei der Integration von Ausländern besteht nach Ansicht der FDP die Notwendigkeit einer umfassenderen Regelung. Eine flächendeckende Einführung von Deutsch- und Orientierungskursen soll danach auch für Zuwanderer gelten, die schon länger in Deutschland leben. Integrationskurse dürfe es nicht nur für Neuzuwanderer geben. Ein Teilnahmeanspruch gelte auch für Ausländer, die eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis nach bisher geltendem Recht seit weniger als sechs Jahren besitzen. Die Integrationskurse müssen nach Ansicht der Fraktion verpflichtend sein, eine Nichtteilnahme müsse künftig Sanktionen auslösen. Integration sei nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht für jeden Zuwanderer, heißt es dazu. Als weitere Neuerung sieht die Fraktion eine einmalige Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge vor, wenn diese seit mindestens sechs Jahren straffrei in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten. Die Liberalen erklären, es sei für niemanden nachvollziehbar, in deutschen Unternehmen dringend benötigte Menschen, die in den meisten Fällen längst integriert seien, aus dem Land zu schicken. Vielmehr sei ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich als "Zuwanderer aus dem Inland" zu bewerben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_055/04
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