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056/2003
Stand: 13.03.2003
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Regierung soll sich bei Menschenrechtskommission gegen Irak-Krieg einsetzen

/Menschenrechte/Anträge

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll auf der 59. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf alle Bemühungen gegen einen Krieg im Irak unterstützen. Die Koalition fordert die Exekutive in einem Antrag ( 15/549) auf, im Rahmen der Tagung im April gleichzeitig die massiven Menschenrechtsverletzungen des Regimes von Saddam Hussein zu verurteilen. Darüber hinaus sprechen Sozialdemokraten und Bündnisgrüne den Kampf gegen den internationalen Terrorismus an, der nicht als Rechtfertigung für die Relativierung menschenrechtlicher Standards dienen dürfe. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel müsse gewahrt bleiben, schreiben die Abgeordneten. Weiter fordern sie, dass den Informationen über ein Massengrab in der Nähe der nordafghanischen Stadt Sherbagan aus dem Jahre 2001 von einer unabhängigen Kommission der Vereinten Nationen vor Ort nachgegangen wird. Im Forderungskatalog der Initiative geht es auch um den Tschetschenienkonflikt. Hier soll darauf hingewirkt werden, dass Russland der weiteren Präsenz der OSZE in der Region zustimmt. Auch soll die Regierung mit den Partnern der EU auf die Volksrepublik China einwirken, damit das Land den Katalog der Straftaten, für die die Todesstrafe verhängt wird, sukzessive reduziert und diese schließlich abschafft. Die Parlamentarier treten dafür ein, die Arbeitslager in dem bevölkerungsreichsten Land der Erde nach und nach aufzulösen und gleichzeitig sicherzustellen, dass in strafrechtlichen Verfahren internationale Mindeststandards eingehalten werden. SPD und Grüne argumentieren in der Begründung, der Kampf gegen den Terrorismus sei legitim und gleichzeitig problematisch, da er vielerorts Auswirkungen auf die Menschenrechte habe. Auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, sehe durch ihn Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr. Im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus dürften Grund- und Freiheitsrechte nicht eingeschränkt werden und als Vorwand für die Unterdrückung innenpolitischer Gegner oder für militärische Intervention dienen. Auch widerspreche es völkerrechtlichen Konventionen, die Folter mit der Begründung anzuwenden, dass mit den so erlangten Informationen neue Terroranschläge verhindert werden können.

Die Bundesregierung soll bei der Menschenrechtskommission zusammen mit den westlichen Partnerstaaten eine Resolution erarbeiten, in der die erhebliche Unterdrückung der Freiheits- und Bürgerrechte in der Volksrepublik China und insbesondere die Menschenrechtsverletzungen in Tibet klar benannt werden. In einem weiteren Antrag ( 15/535) tritt die CDU/CSU außerdem für eine Resolution ein, mit der in Genf die massive Unterdrückung von Religions- und Meinungsfreiheit sowie Misshandlungen und Folter in Arbeitslagern in Nordkorea angesprochen werden. Darüber hinaus sprechen die Parlamentarier in ihrer Initiative die Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe, Tschetschenien und Kuba an. Außerdem verlangt die Fraktion von der Regierung, dass sich diese auf der Menschenrechtskommission deutlich gegen Kinderprostitution, ausbeuterische Kinderarbeit und Kindersoldaten einsetzt. Auch sollen nach dem Willen der Abgeordneten Menschenrechtsverletzungen an Frauen wie zum Beispiel Frauenhandel und Genitalverstümmelung thematisiert werden. Nach Überzeugung der Fraktion steht die kommende Sitzung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vor großen Herausforderungen. Fragwürdige Blockbildungen und Solidarisierung mit Staaten, denen zu Recht schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, führten dazu, dass bestimmte Länderresolutionen gar nicht erst auf die Tagesordnung gesetzt oder abgelehnt würden. Diese Praxis stelle aber die Arbeit der Menschenrechtskommission insgesamt in Frage. Die Regierung ist daher aufgefordert, zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer wieder deutlich zu machen, dass die dem Menschenrechtspakt zugrundliegende Überzeugung von der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte unumstößlich ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_056/07
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