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059/2003
Stand: 18.03.2003
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Bedingungen für das diagnoseorientierte Fallpauschalensystem verbessern

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Rahmenbedingungen zur Einführung eines diagnoseorientierten Fallpauschalensystems ab 2004 verbessern. Dazu haben sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser ( 15/614) vorgelegt. Alle Krankenhäuser werden zum 1. Januar 2004 das DRG-System (Diagnosis Related Groups) verbindlich einführen, mit Ausnahme der Einrichtungen der Psychiatrie, der Psychosomatik und der psychotherapeutischen Medizin. Das neue Vergütungssystem wird für die Krankenhäuser als "lernendes System" eingeführt, erläutern die Fraktionen. Es werde anhand der Erfahrungen jährlich weiterentwickelt und an die Besonderheiten der Versorgungssituation angepasst. Mit dem nun vorliegenden Entwurf wird die grundlegende Umstellung der Ausbildungsfinanzierung für Schüler vom 1. Januar 2004 auf den 1. Januar 2005 verschoben. Ziel sei es, die Selbstverwaltungspartner auf Bundes- und Landesebene zu entlasten und die Arbeitskräfte auf die Entwicklung des DRG-Fallpauschalenkatalogs 2004 und die flächendeckende Einführung der DRG ab 2004 zu konzentrieren. Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Handlungsmöglichkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung stärken, um das DRG-Vergütungssystem rechtzeitig einführen und weiterentwickeln zu können. Unter anderem sollen Leistungsbereiche bestimmt werden, die noch mit dem neuen System vergütet werden können. Zur Konfliktlösung soll eine Schiedsstelle auf Bundesebene für den Fall eingeführt werden, dass sich die Selbstverwaltungspartner über die Erhebung von DRG-Leistungsdaten nicht einigen können. Mit einer Erhöhung der Beiträge zur Krankenversicherung und einer zusätzlichen Belastung für die Beitragszahler sei nicht zu rechnen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_059/02
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