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061/2003
Stand: 20.03.2003
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Senkung der Unfallrisiken für Kleintransporter im Visier

/Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/POT) Nach den gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung von Kleintransportern und nach welchen Kriterien Kleintransporter entweder als Pkw oder als Lkw zugelassen werden erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/593). Unfallstatistiken zeigen den Angaben der Liberalen zufolge, dass Kleintransporter bis 3,5 Tonnen überdurchschnittlich häufig in schwere Unfälle verwickelt sind. Für die letzten zehn Jahre weise die Statistik eine Verdoppelung der schweren Unfälle mit Beteiligung von Kleintransportern auf. Die Kleintransporter würden häufig von Handwerkern und Kurierdiensten gewerblich genutzt, um die Fahrleistungen von Pkw mit der erlaubten Zuladefähigkeit von Lkw kombinieren zu können. Viele Fahrer unterschätzten dabei, dass das Fahrverhalten eines Kleintransporters eher einem Lkw ähnele als einem Pkw, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund interessiert die FDP, ob die Regierung beabsichtigt, sämtliche Kleintransporter nicht mehr als Pkw, sondern als Lkw zuzulassen, damit die Sicherheitsvorschriften für Lkw bezüglich der Ladungssicherung sowie die Lenk- und Ruhezeiten für alle Kleintransporter gelten. Außerdem soll die Regierung sagen, wie sie den Nutzen von Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kleintransporter unter 3,5 Tonnen beurteilt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_061/03
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