Sachverständigenkommission soll Abgeordnetenentschädigung festsetzen
Berlin: (hib/MAR) Eine vom Bundespräsidenten zu berufende, unabhängige Sachverständigenkommission soll künftig die angemessene Abgeordnetenentschädigung ermitteln und festsetzen. Die FDP hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ( 15/751) vorgelegt, der die rechtliche Grundlage dafür schaffen soll. Geschehen soll dies mit der Ergänzung des Artikels 48 Abs. 3 Grundgesetz um eine entsprechende Bestimmung.
Die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages stehe immer wieder im Mittelpunkt öffentlicher Kritik, begründen die Liberalen ihre Initiative. Regelmäßig werde der Vorwurf der Selbstbedienung erhoben, denn kein anderer Berufsstand könne über den Umfang und die Struktur seiner Bezüge selbst entscheiden. Dabei werde übersehen, dass dies nicht dem Willen der Abgeordneten entspreche, heißt es weiter, sondern verfassungsrechtlich vorgegeben sei.