"Weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft getroffen"
Berlin: (hib/ARO) Die Bundesregierung hat weitreichende, sogar internationale Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenwirtschaft des Schwarzmarktes erlassen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 15/726) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/603). Vor allem das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit steht dabei im Vordergrund, heißt es weiter. Wesentliche Neuregelungen seien beispielsweise die Einführung der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe und die Erhöhung der Straf- und Bußgelder. So sei etwa die Bußgeldhöchstgrenze für die als besonders schädlich betrachtete illegale Ausländerbeschäftigung von 250 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht worden. Des Weiteren können laut Bundesregierung Unternehmer, die gegen die Vorschriften über illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verstoßen, drei statt nur zwei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Schätzungen über Umfang und Zunahme illegaler Beschäftigung, heißt es in der Antwort. Auf die Frage nach der Einstellung zusätzlichen Personals, führt sie an, dass die Personalzahl von 1000 Arbeitskräften 1998 auf 2062 im Jahr 2002 erhöht wurde. Sowohl bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) als auch beim Zoll sei im Bereich Bekämpfung der illegalen Beschäftigung aufgestockt worden. Zur Zeit werde in enger Abstimmung mit allen Beteiligten geprüft, welche Änderungen im Bereich der Organisation der BA erforderlich sind, um die Dienstleistungsqualität nachhaltig zu verbessern.