Wirkung der Ausgleichsvorschriften im Straßenpersonenverkehr noch unklar
Berlin: (hib/POT) Über konkrete Auswirkungen der Änderungsverordnung vom 25. November 2002 zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Darauf weist sie in ihrer Antwort ( 15/735) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/594) hin. Nach der Neuregelung können die Ausgleichsbehörden in den Ländern von den pauschal festgelegten Gültigkeitstagen abweichen, soweit Fahrplanangebote nicht vorhanden sind oder tarifliche Einschränkungen bestehen oder nur ausbildungsnotwendige Tage berücksichtigt werden sollen. Während die beiden ersten Voraussetzungen der bisherigen Praxis entsprächen und lediglich der rechtlichen Klarstellung dienten, handele es sich bei der dritten Alternative um eine materielle Rechtsänderung, so die Regierung. Diese sei notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass die geltenden Vorschriften eine Beschränkung der Gültigkeitstage unter dieser Voraussetzung nicht zulassen. Das Berechnungsverfahren im Sinne der dritten Alternative ist den Angaben der Regierung zufolge bisher nur in den Ländern Brandenburg und Schleswig-Holstein erneut eingeführt worden.