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079/2003
Stand: 09.04.2003
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1612 neue Arbeitsplätze bei der Zentralstelle für Mini-Jobs vorgesehen

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Im Haushalt der Bundesknappschaft sind für die Errichtung der zentralen Stelle für die geringfügig Beschäftigungen 1612 neue Arbeitsplätze vorgesehen. Dies berichtete die Bundesregierung am Mittwochvormittag im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der sich mit dem Stand der Umsetzung der Mini-Job-Regelung auseinander setzte. Durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt war das Beitrags- und Meldeverfahren für Mini-Jobs vom 1. April 2003 an neu geregelt und einer zentralen Stelle, der Bundesknappschaft, übertragen worden. Die Bundesknappschaft muss danach alle Aufgaben erfüllen, die von Einzugsstellen zu erledigen sind, also die Annahme von Meldungen, von Beitragsnachweisen und von Beiträgen, die Beratung der Arbeitgeber und der Versicherten sowie in Zweifelsfällen die Entscheidung über die Versicherungspflicht oder -freiheit. Sie muss die geringfügig Beschäftigten auch über die Möglichkeit beraten, in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, und die Rentenversicherungsbeiträge weiterleiten. Bei geringfügiger Beschäftigung in privaten Haushalten vergibt die Bundesknappschaft den Angaben zufolge die Betriebsnummer des Arbeitsgebers, berechnet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich der Umlagen und zieht diese vom Arbeitgeber im Lastschriftverfahren ein. Auch die steuerlich maßgebenden Aufwendungen des Arbeitgebers würden von der zentralen Stelle bescheinigt, so die Regierung. Darüber hinaus sei ihr für geringfügig Beschäftigte die Lohnfortzahlungsversicherung für diesen Personenkreis übertragen. Im März hätten die Rentenversicherungsträger der Bundesknappschaft rund 5,3 Millionen maschinelle Anmeldungen über offene geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geliefert. Alle rund 32 000 Privathaushalte, die in der Vergangenheit Mini-Jobs vergeben haben, hätten von der Bundesknappschaft einen vorgefertigten Haushaltsscheck erhalten, der ergänzt und unterschrieben bei der Bundesknappschaft eingereicht werden musste.

Die Bundesknappschaft wird die neuen Aufgaben sowohl in Bochum als auch in Cottbus erledigen, wie ihr Vertreter in der Sitzung erläuterte. In Cottbus würden auf Dauer rund 900 Arbeitsplätze entstehen. Die Bundesknappschaft wäre damit drittgrößter Arbeitgeber in der brandenburgischen Stadt. Bis Ende 2003 sollen in Cottbus 600 neue Arbeitsplätze entstehen, weitere 300 sollen bis Mitte 2005 folgen. Wie verlautete, hat die Bundesknappschaft ein kostenfreies Service-Telefon in ihrer Mini-Job-Zentrale (08000-200504) eingerichtet und verzeichnet derzeit etwa 50 000 Anrufe am Tag. Im Internet informiere sie über die Neuregelung der Mini-Jobs unter der Adresse www.minijob-zentrale.de. Rund 10 000 Interessenten griffen täglich darauf zu.

Die Sozialdemokraten plädierten dafür, eine Aufklärungskampagne über Mini-Jobs in Privathaushalten zu starten. Kontrollen durch Überwachungsbehörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sollten erst später erfolgen. Die FDP trat dafür ein, die Schwarzarbeit durch ein Anreizsystem zu bekämpfen. Ein Steuerprivileg zu schaffen, sei besser als den Überwachungsstaat einzuführen. Bündnis 90/Die Grünen befürworteten eine offensive Öffentlichkeitsarbeit der Bundesknappschaft. Die Unionsfraktion setzte sich vor allem mit den Zuverdienstgrenzen auseinander, die nach Regierungsangaben für Beamte 325 Euro und für alle übrigen 340 Euro betrage. Die 340 Euro machten ein Siebtel der Bezugsgröße in der Sozialversicherung aus, was bedeutet, dass dieser Betrag dynamisiert ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_079/04
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