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081/2003
Stand: 10.04.2003
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"Zahl der selbstständigen Zeitungen ist in Europa zurückgegangen"

Ausschuss für Kultur und Medien (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Durch Konzentrationsvorgänge im Pressewesen hat sich die Anzahl der selbstständigen Zeitungen in Europa deutlich vermindert, sagte Peter Asmussen vom Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (BDZV) am Mittwochnachmittag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Perspektiven von Vielfalt und Pressefreiheit gegenüber den Aspekten von Pressekonzentration und -vertrieb. Erörtert wurden auch Auswirkungen einer möglichen Aufkündigung des Presse-Grosso-Modells für kleine und mittelständische Verlage. Laut Asmussen liegt Deutschland gemessen an der Bevölkerungszahl bei Titelzahl und Quantität der publizistischen Einheiten deutlich an der Spitze. Dabei hätten sich die Verlage auf mannigfaltige strukturelle Veränderungen im Medienbereich einstellen müssen. So habe man sich, um nicht Werbung an branchenfremde Internetanbieter zu verlieren, frühzeitig online engagiert. Die mediale Diversifikation diene vorrangig dem Ziel, Pressevielfalt zu erhalten und zu stabilisieren. Bürgerinnen und Bürger im Lande hätten zu keiner Zeit so vielfältige Möglichkeiten wie heute, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren und sich dabei eine eigene Meinung zu bilden, sagte Asmussen.

Auch aus Sicht von Rolf Wickmann vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ist derzeit keine Einschränkung der Pressefreiheit oder -vielfalt zu erkennen. Pressekonzentration, zunehmende Fusionen oder Aufkäufe von Presseverlagen seien anhand der Mitgliederstruktur des VDZ in keiner Weise ablesbar. Wo es zu Kooperationen komme, seien Auswirkungen auf das Titel-Portfolio bislang nicht festzustellen. Der von Verlagen unabhängige Pressegroßhandel habe eine wichtige Funktion für die Aufrechterhaltung von Pressefreiheit und Pressevielfalt, erklärte Werner Schiessl, Präsident des verlagsunabhängigen Bundesverbandes Presse-Grosso. Presse-Grosso gewährleiste eine neutrale Disposition über den Einzelhandel vertriebener Pressesortimente, um für bestehende und neu erscheinende Presseobjekte einen Marktzugang zu erreichen, der von den Konkurrenten nicht behindert werde. Daher wäre es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber die grundsätzliche Verlagsunabhängigkeit des Pressegroßhandels gesetzlich festschriebe. Die Krise im Pressewesen habe eine seit Jahren erfolgsgewohnte und damit unvorbereitete Branche getroffen, erläuterte Professor Beate Schneider von der Hochschule für Musik und Theater Hannover. Daraus folgende Sparmaßnahmen gingen meist zu Lasten der redaktionellen Leistung. Die Verlagsmanager hätten in den letzten Jahren weitaus mehr in das äußere Erscheinungsbild der Blätter als in die Qualität der Berichterstattung investiert. Dieser Prozess drohe sich nun zu beschleunigen, sagte Schneider.

Der Annahme, große Medienunternehmen bedrohten die Freiheit der privaten und öffentlichen Meinungsbildung, widersprach Christian Niehaus vom Axel Springer Verlag. Die Größe der Unternehmen sei keine Bedrohung für die Offenheit des Kommunikationsprozesses. Entscheidend sei vielmehr, dass den Medienunternehmen heute im globalen Wettbewerb starke, wettbewerbsfähige Konkurrenten gegenüberstehen. Niehaus sprach sich für die Beibehaltung des Vertriebes über das Presse-Grosso aus, lehnte aber eine gesetzliche Verankerung ab. Die Selbststeuerungseffekte des Marktes seien längst kein Garant mehr für Zeitungsvielfalt, erklärte Horst Röper vom Deutschen Journalisten-Verband (VDZ) Vielmehr sei die Pressevielfalt in Deutschland akut gefährdet. Wenn die Politik dieser Gefährdung entgegentreten wolle, seien andere Maßnahmen als globale Unterstützungen nach dem Gießkannenprinzip erforderlich. Mit dem so genannten halbierten Mehrwertsteuersatz fördere die Politik auch die Gewinne von Großverlagen, tue aber wenig für gefährdete Objekte und gefährdete Vielfalt, erklärte der Vertreter des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_081/03
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