Wahl der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger neu regeln
Berlin: (hib/RAB) Die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger soll neu geregelt werden. Mit einem Gesetzentwurf ( 15/898) will die Regierung technische Änderungen vornehmen, um Lehren aus den Sozialversicherungswahlen im Jahre 1999 zu ziehen. Dabei gehe es um Empfehlungen der Wahlbeauftragten und um Anliegen der Sozialversicherungsträger und den in ihren Selbstverwaltungsorganen vertretenen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen. Gleichzeitig sollen mit der Initiative durch Rechtsverordnungen weitere entsprechende Änderungen in der Wahlordnung für die Sozialversicherungen in Kraft gesetzt werden. Konkret gehe es darum, die Wahlberechtigung auf EU-Bürger auszuweiten und gemeinsame Versichertenälteste für Arbeiter und Angestellte bei der Bundesknappschaft einzuführen.
In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erklärt die Länderkammer, sie wolle bei der Qualitätsprüfung von Röntgenuntersuchungen durch eine verstärkte Koordinierung zweier Prüfinstanzen Synergieeffekte erzielen. Dazu heißt es von Seiten der Regierung in der Gegenäußerung, sie unterstütze diesen Vorschlag grundsätzlich, habe aber rechtsorganisatorische Vorbehalte.