CDU/CSU will Missbrauch von 0190er-Nummern "grundlegend bekämpfen"
Berlin: (hib/OHO) Der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern (unter anderem 0190er- und 0900er-Rufnummern) muss nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion "grundlegend" und "umfassend" bekämpft werden. In ihrem Antrag ( 15/919) erhebt die Union den Vorwurf, die Bundesregierung habe "zuviel Zeit ungenutzt verstreichen lassen". Es bestehe dringender politischer und gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um einerseits die Verunsicherung der Verbraucher bei der Nutzung solcher Dienste zu beenden und andererseits Anbieter von Mehrwertdiensterufnummern vor weiteren, durch Missbrauch bedingten Imageschäden zu schützen. Seit über einem Jahr mehrten sich Hinweise auf Anbieter, die das Ziel verfolgen, bei den Verbrauchern Mehrkosten zu verursachen, ohne dass diese zuvor ihr eindeutiges Einverständnis gegeben hätten.
In einem Gesetz gegen den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern müssen laut Union mehrere Grundsätze enthalten sein. So sollte das Gesetz sowohl im Festnetz als auch im Mobilnetz anwendbar sein, um einer Verlagerung des Missbrauchs vorzubeugen. Es sollte außerdem auch für ähnliche Nummern wie etwa 0136er- oder 0193er-Nummern gelten. Die Fraktion befürwortet den Aufbau einer Datenbank zur Erfassung der Mehrwertdiensterufnummern bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Automatische Einwahlprogramme, so genannte Dialer, müssten - sofern sie Mindestvoraussetzungen erfüllen, die sich an die Vorgaben des Kodex der "Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste" anlehnen - bei der Regulierungsbehörde registriert werden. Die im Widerspruch zur Registrierung stehende rechtswidrige Nutzung der Nummern, sei es durch Täuschung über die Kosten oder durch Unterlassen der Registrierung, müsse sanktioniert werden.
Um den Verbraucher vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren, hält die CDU/CSU-Fraktion Preisansagepflichten der Anbieter zu Beginn der Entgeltpflicht und bei Tarifänderung für unabdingbar. Darüber hinaus müsse jeder neue Tarifabschnitt angesagt werden. Zur besseren Transparenz sollte die Regulierungsbehörde auf Anfrage von Verbrauchern Auskunft über Name und Anschrift des Diensteanbieters erteilen können. Um den Schutz der Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen zu erhöhen, soll nach Ansicht der Unionsparteien ein Inkassoverbot für den Rechnungssteller in die Telekommunikationskundenschutzverordnung aufgenommen werden, wenn der Empfänger Einwände erhebt oder die Zahlung verweigert. Ferner müsse das zivilrechtliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge auf den Fall ausgedehnt werden, dass die Dienstleistung unbewusst (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) veranlasst wurde.