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097/2003
Stand: 08.05.2003
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FDP-Fraktion fordert Stärkung der Rechte der Opfer von Gewaltverbrechen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf bei den Opferschutzgesetzen. In einem Antrag ( 15/936) fordert sie die Bundesregierung auf, die Rechte der Opfer von Gewaltverbrechen weiter auszubauen. Im Einzelnen schlägt die Fraktion unter anderem vor, die Strafprozessordnung um eine Klarstellung zur richterlichen, staatsanwaltlichen und polizeilichen Hinweispflicht zum so genannten Adhäsionsverfahren zu ergänzen, so dass dieses möglichst regelmäßig angewendet wird. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht dem Opfer, bereits im Strafverfahren seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Damit kann nach Ansicht der Antragsteller die Doppelbelastung des Opfers - im Strafprozess und im anschließenden Zivilprozess - vermieden werden. Des Weiteren fordern die Abgeordneten, die Strafprozessordnung um eine klarstellende Änderung und durch praxisgerechte Ausführungsrichtlinien zum Täter-Opfer-Ausgleich zu ergänzen. Damit könnte die Wiedergutmachung durch den Täter in der Praxis häufiger genutzt werden. Auch wollen die Liberalen die Vorschriften über den Verfall und die Einbeziehung von kriminellen Vermögensgegenständen im Strafgesetzbuch neu fassen. Das Jugendgerichtsgesetz solle zudem um die Zulassung der Nebenklage, die Zulassung des Adhäsionsverfahrens sowie die Bereitstellung eines Opferanwalts ergänzt werden. Darüber hinaus solle das Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf deutsche Opfer terroristischer Gewaltakte im Ausland ausgedehnt werden. Der Anspruch sollte nach der Vorstellung der Fraktion dabei grundsätzlich denselben Umfang haben, den er bei den bisher geregelten Fällen für Straftaten im Inland hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_097/04
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