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104/2003
Stand: 19.05.2003
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Härtefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes umstritten

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)

Berlin: (hib/RAB) Die geplante Härtefallregelung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für energieintensive Unternehmen stößt auf ein unterschiedliches Echo der Experten. Dies ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses, in deren Mittelpunkt am heutigen Montagmittag ein entsprechender Entwurf der Koalition ( 15/810) stand. Den Angaben zufolge soll die Härtefallregelung am 4. Juni im Fachausschuss verabschiedet werden. Uwe Leprich vom Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES) bezeichnete die Koalitionsinitiative als eine "pragmatische Regelung". Betriebe, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz übermäßig beansprucht worden seien, würden durch den Entwurf von den Stromkosten entlastet, ohne dass gleichzeitig die Haushalte zu stark in Mitleidenschaft gezogen würden. Gleichzeitig betonte der Sachverständige, stromintensivere Unternehmen würden bereits entlastet. Insgesamt sei die deutsche Industrie nicht sehr stromintensiv und die entsprechenden Branchen wie Aluminium und Stahl hätten zusätzlich weitere Kostensenkungspotenziale bei den Beschaffungskosten für Strom. Nach Überzeugung Leprichs muss der Markt liberalisiert werden, um diese Möglichkeiten zu erschließen. Für Johannes Lackmann vom Bundesverband Erneuerbare Energien ist es hingegen wichtiger, die arbeitsplatzintensiven Industrien an Stelle der grundstoffintensiven Industrien zu entlasten. Die wesentliche Funktion des EEG, die Stärkung des Verursacherprinzips, dürfe nicht verändert werden. Die Härtefallregelung, die in die Struktur des Wettbewerb eingreife, könne grundsätzlich nicht befürwortet werden. Neben der Umverteilung zu Ungunsten der Haushalte würden zusätzlich die ökologischen Reformen behindert, so der Sachverständige.

Für Franz-Gerd Hörnschemeyer (Industriegewerkschaft Bau, Chemie, Energie) ist eine Härtefallregelung zum EEG dringend nötig. Diese müsse schnell umgesetzt werden, um die spürbaren Preiserhöhungen durch das EEG abzumindern. Die Regelung könne Arbeitsplätze und Standorte sichern, müsse aber eine größere Anzahl Unternehmen entlasten. Durch das EEG stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel, glaubt Alfred Richmann vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft. Die Belastung sei für einige Branchen existenzbedrohend. Der Entwurf der Koalition reiche nicht aus, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. Zu wenige Unternehmen erfüllten die genannten Schwellenwerte, so dass sie weiterhin in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinflusst blieben. Es sei unumgänglich, so der Experte, eine rückwirkende Regelung zu finden. Die Freistellung lediglich von Großkunden ist für Edmund Eggenberger (Zentralverband des Deutschen Handwerks) bedenklich. Es entstehe eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der kleineren und mittleren Unternehmen. Auch sei der Gesetzentwurf zu unklar und erlaube erheblichen Ermessensspielraum. Der Sachverständige begrüßte die erneuerbaren Energien grundsätzlich, bezeichnete aber die Initiative von SPD und Bündnisgrüne als zu bürokratisch.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_104/01
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