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118/2003
Stand: 04.06.2003
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Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Zuwanderungsgesetz

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Über finanzielle und rechtliche Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Zuwanderung informiert die Bundesregierung in der Antwort ( 15/1045) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/965). In einer Vorbemerkung erklärt die Regierung, die Überschrift der Kleinen Anfrage der Union hätte richtigerweise lauten müssen: "Finanzielle und rechtliche Folgen aus der Verfassungswidrigkeit des Zustandekommens des Zuwanderungsgesetzes" und nicht: "Finanzielle und rechtliche Folgen aus der Verfassungswidrigkeit des Zuwanderungsgesetzes". In der Sache wird dargelegt, das Bundesamt habe vom 1. Juli 2002 bis 18. Dezember 2002 über die Asylverfahren von 56 500 Personen entschieden. Die Gesamtzahl der Entscheidungen sei damit von 107 193 im Jahr 2001 auf 130 128 im Jahr 2002 gesteigert worden.

Zur Anzahl eingelegter Rechtsmittel durch den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten im fraglichen Zeitraum heißt es, das Zuwanderungsgesetz habe vorgesehen, dass einzelne Bestimmungen bereits im Juli 2002 in Kraft treten, wozu auch die Abschaffung des Bundesbeauftragten gehört habe. Auf dieser Rechtsgrundlage hätten zwischen Juli und Dezember 2002 keine Rechtsmittel des Bundesbeauftragten eingelegt werden können. Der Beauftragte habe deshalb auf eine nachträgliche Zustellung der Entscheidungen an ihn verzichtet. Erklärt wird auch, das Kabinett habe die Abgeordnete Marieluise Beck (Bündnis90/Die Grünen) mit Wirkung vom 22. Oktober 2002 zur Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bestellt. Sie soll bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes die Aufgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen nach dem Ausländergesetz wahrnehmen. Dieser Einsetzungsbeschluss gelte unbeschadet des BVG-Urteils.

Zur finanziellen Situation wird unter anderem ausgeführt, dem Bundesamt stehen nach Erhöhung des entsprechenden Haushaltstitels zur Sprachförderung ausländischer Arbeitnehmer in 2003 aktuell 22,8 Millionen Euro zur Verfügung. Davon seien dem Sprachverband 4 Millionen Euro für die Abwicklung der noch in 2002 begonnenen und weit in das Jahr 2003 hineinreichenden Kurse bereitgestellt worden. Für die Bewilligung neuer Sprachkurse in 2003 stehen dem Bundesamt danach 16,8 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Etat könnten jedoch, wie auch in den vergangenen Jahren, nicht alle Sprachkurse genehmigt werden. Bis zum 15. Mai 2003 seien 8,7 Millionen Euro für begonnene Sprachkurse verausgabt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_118/08
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