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122/2003
Stand: 05.06.2003
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SPD und Bündnisgrüne fordern Verbesserungen beim "Stadtumbau Ost"

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern jene ostdeutsche Wohnungsunternehmen befristet von der Grunderwerbsteuer befreien, die aufgrund von Leerständen und zur Vermeidung von Insolvenzen Unternehmensfusionen und Übernahmen vornehmen. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 15/1091) zum Programm "Stadtumbau Ost". Die Antragsteller begrüßen, dass die Regierung nach den ersten Erfahrungen mit dem Stadtumbauprogramm, für das bis 2009 2,7 Milliarden Euro für den Abriss von 350 000 Wohnungen sowie für die Aufwertung von Stadtquartieren zur Verfügung gestellt werden sollen, Maßnahmen zur vereinfachten und zielgenauen Handhabung des Förderinstruments ergriffen habe. Hierzu zählen sie unter anderem die Änderungen in der "Verwaltungsvereinfachung Städtebauförderung 2003", die Erweiterung des Gestaltungsspielraums der Länder zum Einsatz der vom Bund bewilligten Kassenmittel für Maßnahmen des Rückbaus und die stärkere Verzahnung von Altschuldenhilfe und dem Programm "Stadtumbau Ost".

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, dazu beitragen, dass auch die besonders finanzschwachen Kommunen, die einen Kofinanzierungsbeitrag zum Programm leisten müssen, in die Lage versetzt werden, sich am "Stadtumbau Ost" beteiligen zu können. Darüber hinaus solle die Regierung in Zusammenarbeit mit den Ländern die städtebaulichen Konzepte einheitlich auswerten, um eine Typisierung von Leerstandsproblemen und der städtischen Bedingungen, eine Beschreibung der Eigentümerstrukturen und eine Übersicht über die städtebaulichen und wohnungswirtschaftliche Ziele zu erhalten. Außerdem fordern die Antragsteller, die Regierung solle die geplante Wirkungsanalyse der Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden rechtzeitig vorlegen, so dass zeitnah über eine Verlängerung der Investitionszulage entschieden werden könne. Im Rahmen des "Stadtumbaus Ost" hat die Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die Aufgabe, die mit dem Abriss gleichzeitig notwendige Aufwertung des verbleibenden Wohnungsbestandes zu unterstützen, heißt es zur Begründung im Antrag weiter. Schließlich solle die Regierung dem Bundestag in regelmäßigen Abständen über den Umsetzungsstand des Stadtumbauprogramms berichten und dabei auch die Erfolge unterschiedlicher städtebaulicher Konzepte auswerten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_122/05
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