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127/2003
Stand: 12.06.2003
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Teilungsfolgen bei Lärmsanierung der Schienenwege stärker berücksichtigen

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die Liberalen fordern die Bundesregierung auf, das bestehende Programm zur Lärmsanierung der Schienenwege des Bundes dahingehend fortzuentwickeln, dass die Folgen der Teilung in Berlin berücksichtigt werden und die "Lärmsanierung" an den wiederaufgebauten Strecken bereits während der Bauphase vorgenommen werden kann. Die Bundesregierung soll außerdem alles in ihren Möglichkeiten Stehende tun, um den betroffenen Anwohnern an der Anhalter Bahn in Berlin einen angemessenen Lärmschutz zu gewährleisten. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/1115). Nach Angaben der Antragsteller ist die über Berlin-Lankwitz und -Lichterfelde weiter in Richtung Leipzig führende Eisenbahnstrecke, wie andere auch (Dresdener Bahn, Nordbahn), nach der Teilung Berlins von der DDR-Reichsbahn aufgegeben worden. In den Jahren bis zur deutschen Einheit sei die Wohnbebauung bis an diese gelegten Trassen herangerückt. Nach der Wiedervereinigung würden diese Strecken jetzt wieder aufgebaut, heißt es im Antrag weiter. Die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt vertreten den Angaben der Antragsteller zufolge die Auffassung, dass der Wiederaufbau nach geltender Rechtslage kein "Bau" eines Schienenweges sei, da die ehemals vorhandenen Strecken nie entwidmet worden seien. Dies bedeute, dass die Lärmschutzbestimmungen für Neubaumaßnahmen nicht zur Anwendung gelangen. Es bestehe daher die Situation, dass "Lärmaltlasten", wie sie das Lärmsanierungsprogramm beseitigen will, bei der Anhalter Bahn in Berlin neu geschaffen würden. Es sei unverantwortlich, die während der Bauphase kostengünstigere Lärmvermeidung zu Gunsten einer späteren und teureren Lärmsanierung zu unterlassen, heißt es zur Begründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_127/01
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