Union für zehnprozentige Selbstbeteiligung an Gesundheitsleistungen
Berlin: (hib/RAB) Die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen künftig nach dem Willen der CDU/CSU zehn Prozent der Kosten von Leistungen im Gesundheitswesen selbst tragen. In einem Antrag ( 15/1174) der Fraktion heißt es, diese Selbstbeteiligung solle für alle Leistungsbereiche gelten und mindestens 5 Euro, höchstens jedoch zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens ausmachen. Damit wollen die Abgeordneten nach eigenen Worten eine rationales Verhalten der Patienten fördern und ihnen die unmittelbare Verantwortung für die Folgen ihres Handelns verdeutlichen. Ausnehmen von der Selbstbeteiligung will die Fraktion beitragsfrei mitversicherte Kinder sowie die Vorsorge und Früherkennung. Weiter treten die Parlamentarier dafür ein, den Zahnersatz in die Eigenverantwortung der Versicherten zu überführen. Die GKV-Versicherten sollen in Zukunft dazu verpflichtet werden, sich für diesen Bereich ergänzend privat zu versichern. Diese Zusatzabsicherung solle ohne Risikoprüfung und Zuschläge erfolgen und rund 7,5 Euro im Monat betragen. Die Union argumentiert, im Bereich des Zahnersatzes besitze die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit einen hohen Stellenwert. Durch regelmäßige Zahnpflege und Prophylaxemaßnahmen könnten Erkrankungen und nachfolgende aufwändige Behandlungen in aller Regel vermieden werden.
Insgesamt hat sich die Fraktion zum Ziel gesetzt, die Finanzgrundlagen der GKV zu stabilisieren und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum ermöglichen. Daher müsse der Beitrag zur GKV möglichst kurzfristig von heute 14,4 Prozent auf durchschnittlich 13 Prozent abgesenkt werden. Im Zuge ausgewogener Maßnahmen müssten die Arbeitgeberbeiträge festgeschrieben und die Selbstbeteiligung der Patienten mit der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen verknüpft werden. Zu den weiteren Forderungen der Abgeordneten gehört es, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu senken und versicherungsfremde Leistungen umzufinanzieren. Auch sollten die Arznei- und Hilfsmittelversorgung wirtschaftlich gestaltet sowie Bürokratie der GKV abgebaut werden.
In einem weiteren Antrag ( 15/1175) zur Umgestaltung des Gesundheitswesens, der am heutigen Mittwoch im Plenum beraten wird, tritt die FDP dafür ein, den Arbeitgeberanteil zur GKV auf maximal 6,5 Prozent zu begrenzen. Gleichzeitig solle diese Summe als Lohnbestandteil ausgezahlt werden, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Um den Bürgern zusätzliche finanzielle Spielräume für die Gestaltung ihres gesundheitlichen Versicherungsschutzes zu geben, will die FDP mit einer Steuerreform die Steuersätze auf 15, 25 oder 35 Prozent festlegen. Weiter heißt es, der Pflichtleistungskatalog der GKV müsse auf einen Kernbereich konzentriert werden. Sowohl die zahnmedizinische Behandlung, private Unfälle sowie das Krankengeld müssten zukünftig privat abgesichert werden. Auch bei weiteren vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexen, wie zum Beispiel Kuren und Fahrkosten, soll die GKV zukünftig selbst entscheiden können, ob sie diese anbieten oder eventuell in Kooperation mit den privaten Krankenversicherungen organisieren will. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier, versicherungsfremde Leistungen aus der GKV herauszunehmen und künftig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Insgesamt komme es darauf an, die Verantwortung für die eigene Gesundheit zu stärken und den sparsamen Umgang mit Versicherungsgeldern zu betonen. Weiter setzt sich die Fraktion dafür ein, den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel abzusenken und bei den Arzneimittelkosten zu prozentualen Selbstbeteiligungen mit Höchstbeträgen überzugehen.