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133/2003
Stand: 20.06.2003
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Ausnahmen von der Black-Box-Verpflichtung für kleine Fischkutter zulassen

Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KAG) Die FDP beanstandet in einer Kleinen Anfrage ( 15/1151), dass durch EU-Verordnung nun auch kleinste Fisch- und Krabbenkutter dazu verpflichtet werden, eine Black Box zur Satelliten-Fernüberwachung an Bord einzuführen. Eine solche Verordnung über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen habe bislang nur Kutter ab 24 Meter Länge betroffen. Nach Meinung der FDP macht die ab 2005 geforderte Black Box für Fahrzeuge von 15 bis 24 Meter Länge keinen Sinn, da diese nur im Küstenbereich fischten. Die Abgeordneten fordern eine Erklärung dafür, welchen Zweck und welche zusätzliche Erkenntnis sich die Regierung durch den Einsatz der Black Box angesichts der schon hohen Kontrolldichte in Küstengewässern verspricht. Zur Erläuterung wollen sie Angaben über bisherige Verstöße gegen die Fischereipolitik der EU durch Fischkutter unterschiedlicher Länge und über Ermittlungserfolge mithilfe der Black Box. Sie fragen weiter, ob sich die Bundesregierung für eine regionale Ausnahmeregelung für Fahrzeuge unter 24 Meter Länge einsetzen würde. Nicht nachzuvollziehen sei ebenfalls, warum angeblich bei Kuttern ab 24 Meter die Kosten für eine Installierung der Black Box erstattet wurden, bei der nun hinzugekommenen Gruppe dies aber nicht vorgesehen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_133/07
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