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144/2003
Stand: 30.06.2003
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Sachverständige streiten sich über Finanzierung des Zahnersatzes

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/RAB) Experten des Gesundheitswesens sind unterschiedlicher Meinung über die zukünftige Finanzierung des Zahnersatzes. Dies wurde am Montagvormittag in der Fortsetzung der öffentlichen Anhörung zu den Vorschlägen für eine Gesundheitsreform der Koalition ( 15/1170), der Union ( 15/1174) und der FDP ( 15/1175) deutlich. Die CDU/CSU schlägt in ihrer Initiative vor, den Zahnersatz künftig aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszugliedern und ihn privat absichern zu lassen. Nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände kann mit einer Ausgliederung des Zahnbereichs aus der gesetzlichen Krankenversicherung die Prävention gestärkt und somit Kosten gespart werden. Die beschäftigungspolitische Wirkung einer solchen Zusatzversicherung, die die Lohnnebenkosten drücken würde, bezeichnete der Sachverständige aber als unklar. Der Vertreter des Verbandes der privaten Krankenversicherungen erklärte, eine Zusatzversicherung für den Zahnersatz zum Preis von monatlich 7,50 Euro pro Erwachsenen könne angeboten werden. Eine Risikoprüfung und weitere Zulagen seien trotz anderslautender Pressemeldungen nicht nötig. Von Vorteil sei auch, dass die Herausnahme des Zahnersatzes aus dem GKV-Leistungskatalog den Rationierungsdruck auf die Kernbereiche des Gesundheitswesens verringern würde. Jürgen Fedderwitz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung bezeichnete den zahnärztlichen Bereich als "ideales Testfeld". Seiner Meinung nach koppeln die derzeitigen Strukturen der GKV die Patienten vom wissenschaftlichen Fortschritt ab. Durch die Herausnahme aus dem Leistungskatalog der GKV könne die derzeitige Zweiklassenmedizin aufgehoben werden. Weiter hieß es, im europäischen Vergleich gebe es nirgendwo sonst ähnlich hohe Zuschüsse für den Zahnersatz.

Jürgen Weitkamp von der Bundeszahnärztekammer wies auf das derzeit "rigide System" hin, in dem die Patienten nicht bestimmen dürften, welche Leistungen sie erhalten. Durch eine Privatisierung des Zahnersatzes stünden den Patienten sämtliche Leistungen zur Verfügung. Weiter erklärte Weitkamp, bei den Ausgaben für den Zahnbereich gebe es keine signifikanten Unterschiede zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, obwohl die Eidgenossen den Zahnersatz bereits seit längerem privatisiert und die Prävention betont hätten. Nach Auffassung des Experten kann im Bereich der Prävention auch in Deutschland noch eine Menge getan werden. Mit Blick auf die Argumentation der Union, wonach bei einer entsprechenden Privatisierung des Zahnersatzes die Prävention gestärkt werde, erklärte der Einzelsachverständige Jürgen Bauer, die Notwendigkeit des Zahnersatzes hänge nur zu einem geringerem Ausmaß von der Prophylaxe ab. Genetische Vorgaben, Krankheiten sowie Stress hätten eine weitaus größere Auswirkung. Nach Auffassung des Sachverständigen wäre die Herausnahme des Zahnersatzes aus der GKV eine "gravierender Strukturwandel". Es werde eine Zweiklassenmedizin geschaffen. Der AOK-Bundesverband hält den von den privaten Krankenversicherungen genannten Tarif von monatlich 7,50 Euro für eine private Zusatzversicherung für den Zahnersatz für zu hoch. In der paritätischen Beitragsfinanzierung zahle ein Arbeitnehmer derzeit inklusive Verwaltungskosten 2,30 Euro pro Monat. Der Deutsche Gewerkschaftsbund betonte, die Zugehörigkeit zu einer soziale Schicht dürfe sich nicht am Gebiß ablesen lassen. Die Herausnahme des Zahnersatzes aus dem GKV-Leistungskatalog mache keinen Sinn, da ein beschäftigungspolitischer Effekt nicht garantiert sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_144/02
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