CDU/CSU: Staat soll sich auf Kernaufgaben beschränken
Berlin: (hib/VOM) Den Abbau von Bürokratie fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/1330). Der Staat solle sich auf seine Kernaufgaben beschränken, heißt es darin. Von 1998 bis 2002 seien auf Bundesebene 382 Gesetze und 1361 Rechtsverordnungen in Kraft getreten. Dagegen seien nur 95 Gesetze und 406 Rechtsverordnungen gestrichen worden. Auf Bundesebene seien Mitte des vergangenen Jahres 2197 Gesetze mit 46 799 Einzelvorschriften in Kraft gewesen. Hinzu kämen 3131 Rechtsverordnungen mit 39 197 Einzelvorschriften. Die Kosten der damit verbundenen Bürokratie beziffern die Abgeordneten auf 29 Milliarden Euro, von denen 28 Milliarden Euro der Mittelstand trage. Die deutsche Bürokratie belaste jedes Unternehmen durchschnittlich mit etwa 31 000 Euro im Jahr.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, jede neue Rechtsverordnung zu prüfen, ob nicht zwei bestehende Rechtsverordnungen parallel außer Kraft gesetzt werden können. Die Ministerien sollen zudem prüfen, ob für jedes neue oder zu ändernde Gesetz sämtliche Vorschriften entbehrlich geworden sind oder vereinfacht werden können. Die Geltungsdauer neuer Gesetze sollte zunehmend befristet werden, wenn dies möglich sei. Verordnungsermächtigungen in Gesetzen will die Fraktion einer "strengen Einzelfallprüfung" unterziehen. Die Regierung müsse jährlich 200 Gesetze und 250 Rechtsverordnungen auf deren Entbehrlichkeit und auf überflüssige bürokratische Hemmnisse überprüfen. Um Genehmigungsverfahren zu verkürzen, sollte den Antragstellern ein Wahlrecht auf Genehmigung oder Anzeige ihres Vorhabens eingeräumt werden. Bei der Anzeige würde der Antragsteller zu Gunsten eines Zeitgewinns auf die amtliche Bestätigung verzichten, dass sein Vorhaben allen rechtlichen Voraussetzungen entspricht.
Für Genehmigungsanträge schlägt die Fraktion ein zweistufiges Verfahren vor. Innerhalb von vier Wochen müsse die Behörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen prüfen. Rügt sie dies innerhalb der Frist nicht, sollte der Antrag als vollständig gelten. Nach weiteren sechs Wochen wäre der Antrag genehmigt, wenn die Genehmigung nicht zuvor bereits erteilt worden ist, die Behörde Hinderungsgründe mitgeteilt hat oder aber mit der Behörde eine längere Genehmigungsfrist vereinbart wurde. Wo es möglich ist, sollte den Ländern das Recht eingeräumt werden, Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes zeitlich oder regional beschränkt nicht anzuwenden, wenn dies dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse zuwiderläuft. Die Bundesregierung wird schließlich aufgefordert, einen Kabinettsausschuss "Bekämpfung der Bürokratie" einzurichten, der jedes Gesetz, das die Regierung in den Bundestag einbringen will, einer "Folgenabschätzung" in Bezug auf Notwendigkeit, Sachgerechtigkeit, Auswirkungen auf bürgerschaftliches Engagement, Verwaltungsaufwand und Kosten überprüft. Einen entsprechenden Ausschuss sollte nach dem Willen der Abgeordneten auch der Bundestag einrichten.