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159/2003
Stand: 10.07.2003
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Strenge Regeln für Einsatz von Kupferverbindungen im ökologischem Landbau

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Verbände des ökologischen Landbaus haben ihre Richtlinien für die Verwendung kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel wesentlich strenger gefasst, als es die entsprechende EU-Verordnung vorsieht. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1362) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1030) zum Einsatz "natürlicher" Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau hin. Während in Deutschland der Grenzwert für Kupfer drei Kilogramm pro Hektar und Jahr betrage, seien laut EU-Verordnung bis 31. Dezember 2005 acht Kilogramm pro Hektar und Jahr zugelassen. Ab 1. Dezember 2006 sinke der zugelassene Grenzwert dann auf sechs Kilogramm pro Hektar und Jahr.

Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass die mehrjährige Anwendung von Kupfer-Kontaktfungiziden zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule bei Bio-Kartoffeln auf vielen Böden zu einer problematischen Anreicherung des "praktisch nicht abbaubaren Schwermetalls Kupfer" führe. Dazu schreibt die Regierung in ihrer Antwort, Kupfer zähle zu den ältesten Pflanzenschutzmitteln und werde seit mehr als 100 Jahren in Deutschland vor allem im Wein-, Obst- und Hopfenanbau, aber auch im Gemüse- und Kartoffelanbau angewendet. Der Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel sei insoweit auch kein Spezifikum des ökologischen Landbaus. Auf Grund unterschiedlicher artspezifischer Empfindlichkeiten gegenüber Kupfer könne es zur Verschiebung des Artengefüges auf kupferbelasteten Standorten kommen. Andererseits sei Kupfer ein essenzieller Bestandteil von Enzymen in Pflanzen, Pilzen, Bakterien und Insekten und ein Mikronährstoff für Pflanzen. Mögliche Wirkungen von Pflanzenschutzmitteln würden bei der Zulassungsprüfung, bei der nicht zwischen konventionellem und ökologischem Landbau unterschieden wird, eingehend geprüft. Sie werden laut Regierung nur dann zugelassen, wenn die Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu vertreten sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_159/02
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