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164/2003
Stand: 21.07.2003
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Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist gestiegen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Im Zeitraum von Oktober 2002 bis zum April dieses Jahres hat sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ungünstiger entwickelt als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen stieg im genannten Zeitraum von 3,7 auf 3,8 Prozent, heißt im Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen ( 15/1295). Insgesamt seien Ende April dieses Jahres 171 293 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet gewesen, während es im Oktober 2002 rund 27 000 weniger gewesen seien. Während sich die Arbeitslosigkeit dieser Personen in den alten Ländern im Vergleichszeitraum von 13,2 auf 14,6 Prozent erhöht habe, sei sie in den neuen Ländern deutlich auf 29,4 Prozent gestiegen. Die Regierung weist darauf hin, dass diese Zahlen noch immer deutlich unter denen des Vergleichszeitraumes von Oktober 2001 bis April 2002 mit Werten von 4,4 beziehungsweise 4,0 Prozent liegen.

Weiter schreibt die Regierung in ihrem Bericht, das in der vergangenen Legislaturperiode geschaffene gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), habe positive Auswirkungen. Mit der von der Regierung initiierten Kampagne "50 000 Jobs für Schwerbehinderte" sei es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 Prozent abzubauen. Damit sei deutlich geworden, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beschäftigungssituation der auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligten schwerbehinderten Menschen spürbar verbessert werden könne. SPD und Bündnisgrüne hätten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit weiterentwickelten Zielen fortzusetzen. Im Einzelnen gehe es darum, die Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen, die Arbeitsvermittlung zu verbessern und die Beschäftigung zu sichern. Entsprechende Maßnahmen sollen den Angaben zufolge noch in diesem Jahr gesetzlich und verordnungsrechtlich umgesetzt werden. Auch will die Regierung die Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung Schwerbehinderter zwischen Bund und Ländern neu verteilen. Laut Bericht sollen die Länder einen höheren Anteil am Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe erhalten. Zur Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe aus dem Jahre 2001 heißt es, die Herabsetzung der Beschäftigungspflichtquote habe sich nicht negativ auf die Situation schwerbehinderter Menschen ausgewirkt. Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe hätten im vergangenen Jahr um rund 59,8 Millionen Euro höher gelegen als im Vorjahr. Allerdings sei auf Grund der konjunkturellen Entwicklung die Zahl beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber zurückgegangen. Dies gelte auf Grund der Senkung der Beschäftigungspflichtquote auch für die Zahl der Pflichtarbeitsplätze. Während im Jahre 2000 noch 1 232 182 Pflichtarbeitsplätze gezählt worden seien, habe sich diese Zahl im Jahre 2001 auf 978 531 belaufen. Gleichzeitig, so die Regierung, seien aber im Jahre 2001 mehr schwerbehinderte Menschen im Besitz eines Pflichtarbeitsplatzes gewesen als im Jahre 2000.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_164/05
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