Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe in der Wattfahrt nicht ändern
Berlin: (hib/POT) Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet die EU-Fahrgastschiffrichtlinie die Sicherheit der Fahrgäste in der nationalen Fahrt innerhalb der Mitgliedstaaten in ausreichender Weise, ohne das Schifffahrtsgewerbe unzumutbar zu belasten. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/1427) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1271) hervor. Gleichwohl habe die Regierung bei der Fortentwicklung der Fahrgastschiffrichtlinie die besonderen Verhältnisse in der Wattfahrt berücksichtigt. In besonderen Fällen, in denen die spezifischen Bedingungen der Wattfahrt, zum Beispiel sehr flaches Wasser, ein Grund für Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Anforderungen an die Bauweise der Schiffe gewesen seien, habe die Regierung in der Vergangenheit Ausnahmen von bestimmten Regelungen bei der EU notifiziert und plane, diese Praxis auch fortzusetzen, heißt es in der Antwort weiter. Befreiungen von einzelnen Vorschriften, zum Beispiel beim Brandschutz oder bei Rettungsmitteln, seien dagegen nicht in Erwägung gezogen, da sich an diese Vorschriften sowohl deutsche als auch ausländische Fahrzeuge unter der Flagge eines Mitgliedstaates in gleicher Weise zu halten hätten und eine Wettbewerbsverzerrung daher ausgeschlossen sei. Eine Zuordnung des deutschen Wattenmeers zur Zone 2 der Richtlinie über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe, die Binnenschiffen das Befahren bestimmter Seeschifffahrtstraßen erlaubt, wenn sie zusätzliche technische Anforderungen erfüllen, um damit ein für diese Reviere erforderliches und den dort verkehrenden Seeschiffen vergleichbares Sicherheitsniveau zu erreichen, hält die Regierung nach eingehender nautisch-technischer Prüfung für nicht sinnvoll.