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178/2003
Stand: 22.08.2003
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Kleine und mittlere Betriebe bei sozialrechtlichen Regelungen entlasten

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Den Abbau bürokratischer Regelungen im Sozialrecht fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/1484). Ziel sei es, kleine und mittlere Betriebe zu entlasten. Zur Begründung heißt es, der Staat verlagere die mit der immer höheren Regelungsdichte verbundene Administration zunehmend auf die Unternehmen, Betriebe und den Bürger. Die Folgen dieser Entwicklung seien im Sozialrecht für die Unternehmen besonders bedrückend. Pro Jahr gebe es rund 113 Millionen Meldungen der Arbeitgeber an die Einzugsstellen. Im Beitragsverfahren müssten die Unternehmen rund 120 Millionen Beitragsnachweise und genauso viele Überweisungen an die Einzugsstellen abwickeln. Die Konsequenz dieser Überregulierung sei ein massive Ausweitung der Schattenwirtschaft, heißt es in dem Antrag. Gerade der Mittelstand klage hier über die Überforderung durch eine "nie gekannte Regelungsdichte". Die Fraktion fordert die Regierung auf zu prüfen, ob nicht eine oder mehrere der 18 Meldepflichten des Arbeitgebers im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches ersatzlos entfallen können. Die Abgeordneten nennen darüber hinaus eine ganze Reihe von Vorschriften in einschlägigen Gesetzen, die so gefasst werden sollten, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung, eine Verdienstbescheinigung auszustellen, auf einem einheitlichen Vordruck nachkommen kann. Ebenso sollten die im Sozialrecht festgelegten Pflichten, etwa die Meldungs-, Anzeige- oder Aufzeichnungspflicht, über ein elektronisches Melde- und Beitragsnachweisverfahren erfüllt werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_178/01
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