163 Millionen Euro Mindereinnahmen pro Monat durch spätere Mauterhebung
Berlin: (hib/POT) Mit Einnahmeausfällen für den Bundeshaushalt in Höhe von 163 Millionen Euro pro Monat rechnet die Bundesregierung aufgrund des verspäteten Beginns der Erhebung der streckenbezogenen Lkw-Maut. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/1489) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1465) hervor. Es sei nicht geplant, Infrastrukturvorhaben zu verschieben, Mittel aus dem Schienenbereich umzuschichten oder die Kreditaufnahme zu erhöhen. Vielmehr sollten die Einnahmeausfälle durch Minderausgaben in den Jahren 2003 bis 2005 im Etat des Bundesverkehrsministeriums erwirtschaftet werden, heißt es in der Antwort weiter.
Die Regierung habe bis zum 30. Juli 2003 an der fristgerechten Mauteinführung festgehalten, da das mit der Errichtung und dem Betrieb beauftragte Unternehmen Toll Collect bis dahin wiederholt versichert habe, dass der vertragsgemäße Start des Systems am 31. August 2003 gesichert sei. Da die von Experten festgestellten technischen Probleme von der Betreibergesellschaft nicht fristgerecht behoben werden konnten, habe sich die Regierung mit Toll Collect schließlich darauf verständigt, den Start der Lkw-Maut mit einer zweimonatigen aktiven Einführungsphase zu verbinden, in der keine Mautgebühren erhoben werden. Hinsichtlich der Frage, ob die Funktionsfähigkeit des elektronischen Maut-Erfassungsystems bis zum nunmehr geplanten Start der Mauterhebung am 2. November sichergestellt sein werde, schreibt die Regierung, dass die Gespräche über den Stand der Implementierung zwischen Toll Collect und dem Bundesverkehrsministerium noch nicht abgeschlossen seien. Der Antwort zufolge hängt die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für das Mautsystem entscheidend von einem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ab. Laut Antwort gibt es zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das von der Kommission eingeleitete
Beihilfeprüfverfahren aufschiebende Wirkung für die Einführung der Maut hat oder nicht. Im Gegensatz zur EU-Kommission vertrete die Regierung die Auffassung, dass die beschlossenen Ausgleichszahlungen für Spediteure zwar nicht ohne die Maut, wohl aber die Maut ohne die beschlossenen Kompensationszahlungen bestehen könne. Die Maut sei darüber hinaus keine Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag, für die eine aufschiebende Wirkung des Beihilfeverfahrens gelten könnte.