Regierung betont Eigenverantwortung der Länder bei Kulturprogrammen
Berlin: (hib/WOL) Durch Bereitstellung von Mitteln nach dem Investitionsfördergesetz in Höhe von 3 Milliarden Euro für das Jahr 2004 sowie durch Mittel des Solidarpaktes II ab 2005 ist den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, bei der Fortführung von Kulturprogrammen eigenverantwortlich tätig zu werden. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/1505) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1478) zum Kabinettsbeschluss, die beiden Sonderprogramme des Bundes "Kultur in den neuen Ländern" sowie "Dach und Fach" zum 31. Dezember 2003 zu beenden. Laut Bundesregierung hatten die beiden Programme nur eine übergangsweise Unterstützung der neuen Länder zum Inhalt. Unabhängig davon übernehme der Bund an mehreren Stellen aber weiterhin Verantwortung für die kulturelle Infrastruktur in den neuen Ländern, heißt es in der Antwort. Fragen der Denkmalsanierung in den neuen Ländern liegen danach in der Verantwortung der Länder selbst. Soweit national bedeutende Denkmäler betroffen seien, könne die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien wie bisher auf Antrag subsidiäre Unterstützung leisten. In der Antwort wird auch auf Frage der Liberalen nach der Anzahl der durch die beiden Denkmalschutzprogramme des Bundes neu geschaffenen beziehungsweise erhaltenen Arbeitsplätze eingegangen. Hierzu wird von der Regierung dargelegt, es sei davon auszugehen, dass die insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel einem arbeitsmarktpolitischen Potenzial von rund 7.000 Arbeitsplätzen entsprächen.